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Erinnerungen und Lebensgeschichte

Erinnerungsbuch gestalten: Aufbau, Vorlage zum Ausfüllen, Druck und Pflichtexemplar

Legen Sie zuerst Zielgruppe und Verwendung fest, ordnen Sie das Material in einer Zeitleiste und gliedern Sie nach Lebensabschnitten 1. Vor dem Druck prüfen Sie die Rechte an Fotos 8 und die Pflichtablieferung: Medienwerke in einer Auflage unter 25 Exemplaren sind nach der Verordnung grundsätzlich nicht abzuliefern, Ausnahmen gelten 6.

Das Wichtigste in Zahlen

  • 25 Exemplare: Unter dieser Auflage entfällt nach § 4 PflAV die Ablieferung, nicht aber bei Medienwerken, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden. 6
  • 2 Exemplare sind bei körperlichen Medienwerken abzuliefern, wenn die Pflicht besteht (§ 14 DNBG). 4
  • 1 Woche nach Beginn der Verbreitung muss das Medienwerk bei der Deutschen Nationalbibliothek eintreffen. 2
  • 20 Euro Herstellungskosten je abzuliefernder Ausfertigung: Ab dieser Schwelle kann eine nicht gewerbsmäßig veröffentlichende Person einen Zuschuss erhalten (§ 6 PflAV). 7

Wie baue ich ein Erinnerungsbuch auf?

In diesem Ratgeber unterscheiden wir zwei Arten von Erinnerungsbuch: ein Ausfüllbuch mit vorgegebenen Fragen oder ein eigenes Buch, das Sie aus Erzählungen, Fotos und Dokumenten gestalten. Beides beginnt gleich. Das Portal wb-web (ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung) nennt als Parameter, die vor dem Schreiben festgelegt werden sollten, unter anderem die Zielgruppe und die Frage, ob der Text privat bleibt oder veröffentlicht wird 1. Von dieser Antwort hängen später Auflage, Papier und Rechtsfragen ab.

Als Gerüst bietet wb-web die Zeitleiste an: Sie gibt der späteren Biografie eine Grundstruktur 1. Die Lebensabschnitte Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie und Beruf bieten eine Vorlage für Kapitel 1. Als Material kommen Urkunden, Zeugnisse, Fotos und Zeitungsausschnitte in Frage 1. Wer noch Gespräche führen möchte, findet Fragen in Fragen an Großeltern und Eltern.

Entscheiden Sie früh, wie viel selbst geschrieben wird. Ein Ausfüllbuch lebt von kurzen Antworten, ein eigenes Buch von zusammenhängenden Kapiteln. Eine Mischung ist möglich: kurze Steckbriefe zu Menschen und Orten, dazwischen erzählende Kapitel. Wie das Schreiben gelingt, beschreiben Lebensgeschichte aufschreiben und Biografie schreiben.

Welche Vorlage eignet sich zum Ausfüllen?

Eine bewährte Vorlage haben wir nicht aus einer Quelle übernommen; die folgende Tabelle ist unsere redaktionelle Gliederung, die den Lebensabschnitten von wb-web folgt 1. Sie können sie ausdrucken oder als Seitenfolge für ein Buch nutzen.

Kapitelgerüst für ein Erinnerungsbuch
AbschnittWas hineinkommtMaterial dazu
SteckbriefName, Geburtsjahr, Herkunft der Familie, ein Satz, der die Person beschreibtUrkunden, ein Porträtfoto
KindheitWohnort, Alltag, Spiele, wichtige MenschenKinderfotos, Zeugnisse
Jugend und AusbildungSchule, Freundschaften, BerufswahlZeugnisse, Briefe
FamiliePartnerschaft, Kinder, Feste, RitualeHochzeits- und Familienfotos
BerufStationen, Kollegen, Stolz und SorgenArbeitszeugnisse, Zeitungsausschnitte
WendepunkteEreignisse, die das Leben verändert habenDokumente, Gegenstände
ZeitgeschichteWas in diesen Jahren in der Welt geschahZeitungsausschnitte
VermächtnisWas die Person weitergeben möchteein Foto, ein persönlicher Brief

Eigene Zusammenstellung nach den Lebensabschnitten und Materialquellen von wb-web 1.

Schreiben Sie bei jedem Foto Datum, Ort und Namen der abgebildeten Personen auf, solange sie noch jemand weiß. Das ist keine Pflicht und keine Quellenaussage, sondern ein praktischer Rat: Wer später das Buch setzt, braucht diese Angaben für die Bildunterschriften.

Wie plane ich Umfang und Seiten?

Wie dick ein Erinnerungsbuch wird, hängt von Ihnen ab. Zur Orientierung dient ein Rechenbeispiel mit klar benannten Annahmen: Jedes Kapitel umfasst eine bestimmte Zahl von Doppelseiten, jede Doppelseite hat zwei Seiten. Die Werte sind unsere Beispielwerte, keine Empfehlung einer Quelle.

Seitenplan für drei Buchgrößen
BuchgrößeKapitelDoppelseiten je KapitelSeiten gesamt (ohne Titel und Vorwort)
Kleines Erinnerungsbuch6224
Familienbuch10480
Ausführliches Lebensbuch146168

Eigene Berechnung: Seiten = Kapitel mal Doppelseiten mal 2. Beispielwerte, keine Vorgabe.

Seiten im PlanungsbeispielAnzahl der Seiten: kleines Erinnerungsbuch 24, Familienbuch 80, ausführliches Lebensbuch 168.Kleines Erinnerungsbuch24Familienbuch80Ausführliches Lebensbuch168
Eigene Darstellung des Rechenbeispiels aus der Tabelle; Werte sind Annahmen, keine Quellenaussage.

Planen Sie die Arbeit in Etappen: erst Gerüst und Material, dann Texte, zuletzt Fotos und Satz. Wie viel Zeit das Schreiben selbst braucht, zeigt ein Planungsbeispiel in Lebensgeschichte aufschreiben.

Welche Rechte gelten für Fotos und Texte im Buch?

Sobald ein Buch an andere geht, kommen zwei Rechtskreise ins Spiel: das Recht der abgebildeten Personen und das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen. wb-web erinnert daran, dass man beim Schreiben über eine Person immer auch über weitere Personen schreibt, was deren Rechte berührt 1.

Rechte bei Fotos und Texten, nach Gesetzestext
FrageWas das Gesetz sagtQuelle
Darf ich Fotos mit Personen verbreiten?Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.§ 22 KUG 8
Gilt das nach dem Tod?Nach dem Tod bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen.§ 22 KUG 8
Gibt es Ausnahmen?Unter anderem Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen; nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.§ 23 KUG 9
Wem gehört das Urheberrecht an einem Foto?Urheber ist der Schöpfer des Werkes, also die Person, die das Bild gemacht hat.§ 7 UrhG 10
Wie lange ist ein Text geschützt?Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.§ 64 UrhG 11
Wie lange sind einfache Fotos geschützt?Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen, bei nicht erschienenen Bildern 50 Jahre nach der Herstellung.§ 72 UrhG 12

Wörtlich oder sinngemäß aus den Gesetzestexten. Ob ein Foto ein Lichtbildwerk oder ein einfaches Lichtbild ist, beantwortet diese Seite nicht. Keine Rechtsberatung.

Praktisch heißt das: Fragen Sie die Menschen, die im Buch erscheinen, und verwenden Sie Fotos, deren Herkunft Sie kennen. Bei alten Fotos ohne bekannten Fotografen lässt sich die Schutzfrist oft nicht feststellen; verzichten Sie im Zweifel auf das Bild oder holen Sie rechtlichen Rat. Die ausführliche Erläuterung samt Beispielen steht in Lebensgeschichte aufschreiben.

Muss ich ein Pflichtexemplar abgeben?

Das hängt von Auflage und Verbreitung ab. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek definiert Medienwerke als alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden 3. Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten, und seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat 5. Die Nationalbibliothek selbst schreibt, dass es unerheblich ist, ob das Medienwerk in einem Verlag erscheint, privat verlegt wird oder eine ISBN besitzt, und dass Ausnahmen in der Pflichtablieferungsverordnung festgelegt sind 2. Sie nimmt das Pflichtexemplarrecht auf Bundesebene wahr 2.

Die Ausnahmen stehen in § 4 der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) 6. Die folgende Tabelle gibt wieder, was dort für ein kleines Buch relevant sein kann. Sie entscheidet nicht, ob Ihr Buch betroffen ist: Der Text nennt keinen Fall wie „Familienbuch zum Verschenken“ ausdrücklich.

Ausnahmen von der Ablieferungspflicht nach § 4 PflAV, soweit für ein kleines Buch denkbar
Regel im WortlautWas das für Sie bedeuten kann
Nicht abzuliefern sind Medienwerke, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erscheinen; diese Einschränkung gilt nicht für Medienwerke, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden.Eine Auflage von zum Beispiel 10 Exemplaren liegt unter der Schwelle. Ob ein Druck auf Bestellung als „einzeln auf Anforderung verbreitet“ gilt, sagt der Text nicht für Ihren Fall.
Nicht abzuliefern sind Medienwerke, die nur unter Personen oder Institutionen verteilt werden, für die sie gemäß Gesetz oder Satzung bestimmt sind.Ob ein Familienbuch darunter fällt, sagt der Text nicht ausdrücklich.
Nicht abzuliefern sind Akzidenzen, die lediglich dem privaten, häuslichen oder geselligen Leben dienen.Der Text nennt keine Beispiele; ob ein Buch eine Akzidenz ist, bleibt offen.
Nicht abzuliefern sind Medienwerke mit bis zu vier Druckseiten Umfang.Für ein Buch ohne Bedeutung.

Wörtlich oder sinngemäß aus § 4 PflAV 6. Die Spalte rechts ist unsere Einordnung, keine Rechtsauskunft.

Wenn die Pflicht besteht, gelten feste Regeln: Körperliche Medienwerke sind in zweifacher Ausfertigung abzuliefern 4, vollständig, in einwandfreiem Zustand, unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung 2,13. Die Medienwerke sind in unbenutztem Zustand und in marktüblicher Ausführung abzuliefern 16. Wird die Frist versäumt, kann die Bibliothek nach Mahnung und weiteren drei Wochen das Werk auf Kosten des Pflichtigen anderweitig beschaffen 4.

Pflichtablieferung prüfenVier Schritte: 1 Auflage und Verbreitung bestimmen, 2 Ausnahmen in § 4 PflAV lesen, 3 bei Unsicherheit die Nationalbibliothek fragen, 4 gegebenenfalls binnen einer Woche abliefern und Zuschuss beantragen.1AuflageZahl der Exemplare undArt der Verbreitung2Ausnahmen§ 4 PflAV lesen3Rückfragebei Zweifel die DNBfragen4Abliefern2 Exemplare binneneiner Woche
Eigene Darstellung nach DNB 2, DNBG 4 und PflAV 6; die Reihenfolge ist ein Vorschlag.

Gibt es einen Zuschuss zu den abgelieferten Exemplaren?

Die Nationalbibliothek weist darauf hin, dass der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss ermöglicht; Kriterien sind beispielsweise die Auflagenhöhe oder die Herstellungskosten 2. In § 6 PflAV steht: Einer natürlichen Person, die nicht gewerbsmäßig oder freiberuflich veröffentlicht, wird ein Zuschuss gewährt, wenn die Herstellungskosten für die abzuliefernden Ausfertigungen mindestens je 20 Euro betragen 7. Satz 1 nennt für andere Fälle eine Gesamtauflage von höchstens 300 Exemplaren und Herstellungskosten von mindestens je 80 Euro; für natürliche Personen nennt Satz 3 mindestens 20 Euro je Ausfertigung 7. Wie die Sätze zusammenwirken, beantwortet diese Seite nicht. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Verbreitung mit dem Formular der Bibliothek zu stellen; die Ablieferungspflicht bleibt davon unberührt 7.

Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, kein Preis: Kosten die Herstellung 25 Euro je Exemplar, so liegen sie über der Schwelle von 20 Euro. Bei zwei abzuliefernden Exemplaren sind das 2 mal 25, also 50 Euro. Der Zuschuss wird in Höhe der Herstellungskosten der abzuliefernden Ausfertigungen gewährt, höchstens jedoch in Höhe des niedrigsten Abgabepreises 7. Satzkosten und Autorenhonorare zählen nicht zu den Herstellungskosten 7. Die genauen Voraussetzungen prüft die Bibliothek.

Was kann ich mit dem fertigen Buch machen?

Ein Erinnerungsbuch kann in der Familie bleiben. Wer es darüber hinaus aufbewahren lassen möchte, kann sich an Archive wenden: Das Deutsche Tagebucharchiv sammelt nach eigener Angabe unveröffentlichte Tagebücher, Lebenserinnerungen und Briefe von nicht prominenten Personen und bewahrt sie fachgerecht auf 14. Es bittet darum, vor dem Zusenden per Kontaktformular Kontakt aufzunehmen 15. Für Sammlungen mehrerer Generationen eignet sich die Familienchronik.

Wer personenbezogene Erinnerungen aufbewahrt, denkt auch an die Rechte der Beteiligten; mehr dazu in Erinnerungen und Datenschutz. Und wer das Buch lieber schreiben lässt, findet Hinweise in Biografie schreiben lassen.

  • Zielgruppe und Verwendung festgelegt: privat oder Weitergabe?
  • Gerüst und Zeitleiste vorhanden, Material gesammelt 1.
  • Einwilligungen für Fotos mit Personen eingeholt 8.
  • Auflage und Art der Verbreitung bestimmt; Ausnahmen der PflAV ausgewertet 6.
  • Bei Unsicherheit zum Pflichtexemplar bei der Nationalbibliothek nachgefragt 2.

Häufige Fragen

Wie viele Seiten braucht ein Erinnerungsbuch?

Dafür gibt es keine Vorgabe. Unser Rechenbeispiel reicht von 24 über 80 bis 168 Seiten, abhängig von Kapitelzahl und Umfang; die Werte sind Annahmen.

Brauche ich eine ISBN?

Für die Pflichtablieferung ist es laut Nationalbibliothek unerheblich, ob ein Medienwerk eine ISBN besitzt 2. Ob Sie sie aus anderen Gründen brauchen, hängt vom Vertriebsweg ab; dazu liegt uns keine Quelle vor.

Muss ich ein Pflichtexemplar abgeben?

Medienwerke in einer Auflage unter 25 Exemplaren sind nach § 4 PflAV nicht abzuliefern; das gilt nicht für einzeln auf Anforderung verbreitete Medienwerke 6. Bei Zweifeln fragen Sie die Deutsche Nationalbibliothek 2.

Wie viele Exemplare muss ich abliefern?

Körperliche Medienwerke sind in zweifacher Ausfertigung abzuliefern, innerhalb einer Woche seit Beginn der Verbreitung, unentgeltlich und auf eigene Kosten 4.

Darf ich Fotos von Verwandten abdrucken?

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; nach dem Tod gilt das bis zum Ablauf von 10 Jahren für die Angehörigen 8.

Wie lange sind Texte und Fotos urheberrechtlich geschützt?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers 11; einfache Lichtbilder sind 50 Jahre nach dem Erscheinen geschützt 12.

Gibt es Zuschüsse für die abzuliefernden Exemplare?

Ja, unter Voraussetzungen: Für nicht gewerbsmäßig veröffentlichende natürliche Personen bei Herstellungskosten von mindestens 20 Euro je abzuliefernder Ausfertigung 7. Der Antrag ist innerhalb eines Monats zu stellen 7.

Kann das Buch in einem Archiv aufbewahrt werden?

Das Deutsche Tagebucharchiv sammelt unveröffentlichte Lebenserinnerungen von nicht prominenten Personen 14. Nehmen Sie vorher per Kontaktformular Kontakt auf 15.

Quellen

  1. Lebensgeschichte aufschreiben (Handlungsanleitung), wb-web, ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  2. Sammlung körperlicher Medienwerke, Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. § 3 DNBG, Medienwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. § 14 DNBG, Ablieferungspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. § 15 DNBG, Ablieferungspflichtige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  6. § 4 PflAV, Einschränkung der Ablieferungspflicht für bestimmte Gattungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  7. § 6 PflAV, Zuschuss für körperliche Medienwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  8. § 22 KUG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  9. § 23 KUG, Ausnahmen zu § 22, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  10. § 7 UrhG, Urheber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  11. § 64 UrhG, Dauer des Urheberrechts, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  12. § 72 UrhG, Lichtbilder, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  13. § 16 DNBG, Ablieferungsverfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  14. Über uns, Deutsches Tagebucharchiv e. V. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  15. Übergabe und Besuch, Deutsches Tagebucharchiv e. V. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  16. § 2 PflAV, Beschaffenheit körperlicher Medienwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026

Je nach Land

Lesen Sie diese Seite aus der Schweiz?

Diese Seite behandelt Erinnerungen, Aufnahmen und Archive in Deutschland. Hier finden Sie die offiziellen Regeln und Anlaufstellen für Ihr Land, mit Quelle und Stand der Abfrage.

In der Schweiz

Urheberrecht

  • Schutz eines Werks ab Schöpfung. Nach Schweizer Recht ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist (Art. 29 URG). Eine geschriebene oder aufgenommene Lebensgeschichte kann deshalb betroffen sein, nach den Voraussetzungen des Gesetzes.1

Persönlichkeitsrecht und Bild

  • Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB). Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht unter anderem durch Einwilligung des Verletzten, ein überwiegendes Interesse oder Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 28 ZGB). Eine Lebensgeschichte, die von Angehörigen oder Dritten handelt, kann betroffen sein.2

Aufnahmen von Gesprächen

  • Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen (Art. 179ter StGB). Nach Art. 179ter StGB wird auf Antrag bestraft, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt. Bei einem aufgezeichneten Gespräch mit einem Angehörigen ist es am sichersten, vorher die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.3

Datenschutz

  • Auskunftsrecht (Art. 25 DSG). Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 DSG). Laut EDÖB ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und erfolgt in der Regel innert 30 Tagen.4, 5

Pflichtexemplare und Sammlungen

  • Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek. Das Nationalbibliotheksgesetz beauftragt die Nationalbibliothek, gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln (Art. 2 NBibG).6

Öffentliche Archive

  • Bundesarchiv : Schutzfrist von 30 Jahren. Das Archivgut des Bundes steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung, unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen (Art. 9 BGA).7

Alles für die Schweiz

Offizielle Quellen

  1. 1. Urheberrechtsgesetz (URG) Stand 19. Oktober 2026
  2. 2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 19. Oktober 2026
  3. 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Stand 19. Oktober 2026
  4. 4. Datenschutzgesetz (DSG) Stand 19. Oktober 2026
  5. 5. EDÖB, Meine Rechte kennen und durchsetzen Stand 19. Oktober 2026
  6. 6. Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) Stand 19. Oktober 2026
  7. 7. Archivierungsgesetz (BGA) Stand 19. Oktober 2026

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