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Erinnerungen und Lebensgeschichte

Fragen an Oma, Opa und Eltern: Fragenliste für Gespräche über das Leben

Stellen Sie offene, kurze Fragen und lassen Sie die Person erzählen; Ja-Nein-Fragen und Suggestivfragen sollten Sie vermeiden 2. Als Gliederung eignen sich Lebensabschnitte wie Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie und Beruf 1. Holen Sie vor einer Aufnahme das Einverständnis ein: Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar 3.

Das Wichtigste in Zahlen

  • 5 Lebensabschnitte nennt wb-web als Kapitelvorlage: Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie und Beruf. 1
  • Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen bei unbefugter Tonaufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 StGB). 3
  • 5 Rechte nennt der BfDI für betroffene Personen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. 4
  • 10 Jahre nach dem Tod einer abgebildeten Person braucht die Verbreitung ihres Bildnisses die Einwilligung der Angehörigen (§ 22 KUG). 5

Wie bereite ich das Gespräch vor?

Ein gutes Gespräch über das Leben beginnt vor dem ersten Satz. Das Merkblatt „Zeitzeugeninterviews“ des Hauses der Bayerischen Geschichte, das für Schulprojekte gedacht ist, aber auch für Familiengespräche taugt, nennt einige Punkte, die vorher zu klären sind 2:

  • Verwendungszweck: Soll das Gespräch nur Informationen liefern oder später auch gezeigt oder gedruckt werden? 2
  • Festhalten: Je nach Möglichkeiten kann ein Gespräch schriftlich festgehalten oder als Ton- oder Videoaufnahme aufgezeichnet werden 2.
  • Vorgespräch: Es dient dem Kennenlernen und baut Vertrauen auf; häufig ergeben sich dabei neue Aspekte, die im Interview vertieft werden können 2.
  • Fragekatalog: Er sollte der befragten Person möglichst vor dem Gespräch gegeben werden, damit sie sich vorbereiten kann 2.
  • Einverständnis: Eine schriftliche Einverständniserklärung sichert rechtlich ab 2.

Bei Eltern und Großeltern ist das Vorgespräch oft ein einfacher Anruf oder Kaffee: Sagen Sie, warum Sie fragen, was Sie mit den Antworten vorhaben und dass niemand antworten muss. Die Person soll sich nicht verhört fühlen. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, findet Anregungen zum Aufbau des gesamten Vorhabens in Lebensgeschichte aufschreiben.

Hilfreich sind Gegenstände. Zeitzeugen sollten nach Zeugnissen an das Erlebte gefragt werden, etwa Fotos und Erinnerungsstücke 2; wb-web beschreibt, dass Gespräche zu Gegenständen und Dokumenten persönliche Erfahrungen wieder in die Erinnerung rufen können 1. Legen Sie also ein Album, einen Brief oder ein Werkzeug bereit.

Welche Fragen eignen sich für Großeltern und Eltern?

Die Liste unten ist unsere redaktionelle Zusammenstellung, keine Vorgabe einer Quelle. Sie folgt den Lebensabschnitten, die wb-web als Kapitelvorlage nennt: Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie, Beruf 1, und greift die Leitfragen auf, die wb-web vorschlägt: „Welche Menschen haben mich geprägt?“ und „Welche Ereignisse waren richtungsgebende Wendepunkte?“ 1. Die Fragen sind offen gestellt, also nicht mit Ja oder Nein zu beantworten 2.

Fragen nach Lebensabschnitten
LebensabschnittEinstiegsfragen
KindheitWo sind Sie aufgewachsen, und wie sah ein normaler Tag aus? Was haben Sie als Kind gespielt? Wer gehörte zu Ihrem Alltag? Woran erinnern Sie sich beim Geruch der Küche?
JugendWie war Ihre Schulzeit? Welche Freundschaften waren wichtig? Was war damals verboten, und was haben Sie trotzdem getan? Welche Musik oder Mode gab es?
AusbildungWie haben Sie Ihren Beruf gewählt? Wer hat Sie unterstützt? Was war die schwierigste Prüfung? Was würden Sie heute anders entscheiden?
FamilieWie haben Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin kennengelernt? Wie war der Tag, an dem das erste Kind geboren wurde? Welche Rituale hatte Ihre Familie?
BerufWie sah Ihr Arbeitsalltag aus? Worauf waren Sie stolz? Welche Kolleginnen und Kollegen sind Ihnen im Gedächtnis geblieben? Wie haben sich Ihre Aufgaben verändert?
WendepunkteWelche Ereignisse haben Ihr Leben verändert? Welche Menschen haben Sie geprägt? Was hat Ihnen in schweren Zeiten geholfen?
HeuteWas ist Ihnen heute wichtig? Was möchten Sie Ihren Enkeln oder Kindern mitgeben? Welche Geschichte wurde noch nie erzählt?

Eigene Zusammenstellung. Gliederung nach wb-web 1; die Fragen selbst sind Vorschläge.

Beginnen Sie nicht mit dem Schwersten. Kindheit und Alltag erzählen sich leichter als Krisen. wb-web nennt als Bausteine einer Biografie unter anderem prägende Ereignisse, berufliche und private Wendepunkte, wichtige Menschen und Krisen 1. Zwingen Sie niemanden, darüber zu sprechen.

Das HdBG-Merkblatt hält fest, dass es manchmal besser ist, mehrere kürzere Interviews zu führen, wobei Alter und Gesundheitszustand zu berücksichtigen sind 2. Planen Sie deshalb lieber mehrere kurze Termine als einen langen Nachmittag.

Wie führe ich das Gespräch?

Das Merkblatt gibt für die Durchführung klare Hinweise 2:

  • Es ist einfacher, nur eine Person zu befragen; mehrere sprechen schnell durcheinander oder lenken einander ab.
  • Der Umgang muss respektvoll sein; das Gespräch sollte in angenehmer Atmosphäre stattfinden, die befragte Person sollte bequem und ruhig sitzen.
  • Die Fragen sollten offen gestellt werden, kurz und einfach formuliert sein.
  • Suggestivfragen („War es nicht so, dass …?“) sollten vermieden werden.
  • Die Person sollte nicht zu oft unterbrochen werden: erzählen lassen.
  • Notizen helfen, später bei bestimmten Aussagen und Begriffen nachzufragen.
Vom Vorgespräch zur AufzeichnungFünf Schritte: 1 Zweck und Fragen klären, 2 Vorgespräch führen, 3 Gespräch in Ruhe führen, 4 Einverständnis klären, 5 Antworten ordnen und prüfen.1KlärenZweck, Fragenliste,Material2VorgesprächKennenlernen,Vertrauen aufbauen3Gesprächoffene Fragen,zuhören, Notizen4EinverständnisAufnahme undVerwendung klären5Ordnenaufschreiben, prüfen,nachfragen
Eigene Darstellung nach dem HdBG-Merkblatt 2; die Reihenfolge ist ein Vorschlag.

Wer das Gespräch tiefer führen möchte, etwa für ein Zeitzeugenprojekt oder für ein Archiv, findet Weiteres in Zeitzeugeninterview führen.

Darf ich das Gespräch aufnehmen?

Holen Sie vor der Aufnahme das Einverständnis ein. Das Strafgesetzbuch bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt 3. Dasselbe gilt für den, der eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht 3. Das Wort „unbefugt“ lässt offen, wann eine Aufnahme erlaubt ist; unsere Folgerung, nicht die Aussage einer Quelle, lautet deshalb: Fragen Sie vor der Aufnahme, erklären Sie, wofür Sie sie verwenden, und lassen Sie sich das Einverständnis geben, am besten schriftlich 2.

Das Einverständnis sollte auch regeln, was mit der Aufnahme geschieht: nur für Sie, für die Familie, für ein gedrucktes Buch. Für ein Foto der Person gilt eine eigene Regel: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; nach dem Tod bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen 5.

Der BfDI nennt als Rechte betroffener Personen gegenüber Verantwortlichen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch 4. Ob und wie weit die DSGVO für Aufnahmen im Familienkreis gilt, hängt vom Einzelfall ab (Haushaltsausnahme, siehe den Ratgeber unten). Unabhängig davon: Wenn Ihre Mutter also später sagt, eine Passage solle nicht in das Buch, nehmen Sie das ernst und halten Sie sich daran. Mehr dazu in Erinnerungen und Datenschutz.

Wie halte ich die Antworten fest, und stimmen sie?

Schreiben Sie direkt nach dem Gespräch auf, was Ihnen aufgefallen ist, und ergänzen Sie Datum, Ort und die Namen der Personen, von denen die Rede war. Wer mitschreibt, kann später gezielt nachfragen 2. Ordnen Sie die Antworten in eine Zeitleiste; sie gibt der späteren Biografie eine Grundstruktur 1. Wie aus Gesprächen ein Text entsteht, beschreibt Biografie schreiben; mehrere Stimmen verbindet Familienchronik schreiben.

Erinnerungen sind keine Aufzeichnungen. Das HdBG-Merkblatt weist darauf hin, dass Erinnerungen eines Zeitzeugen keinen umfassenden Wahrheitsanspruch haben, sehr subjektiv, unvollständig und unausgewogen sein können und dass man das Erzählte einordnen und kritisch nachfragen können sollte 2. Für ein Familiengespräch heißt das nicht Misstrauen, sondern Gelassenheit: Wenn zwei Geschwister dieselbe Geschichte verschieden erzählen, können Sie beide Fassungen festhalten.

Wenn andere Menschen in den Erzählungen vorkommen, berührt das ihre Rechte; wb-web nennt das ausdrücklich für das Schreiben über weitere Personen 1. Fragen Sie bei heiklen Stellen nach, ob sie in ein Buch dürfen.

Was kommt nach den Gesprächen?

Aus Gesprächen kann ein Text, ein Familienbuch oder ein Archiv für die Familie werden. Wer aus Notizen ein Buch machen möchte, findet Aufbau, Rechte und Druckfragen in Erinnerungsbuch gestalten. Wer lieber einen Text beauftragt, liest Biografie schreiben lassen.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen sind sinnvoll?

Eine feste Zahl nennt keine Quelle. Das Merkblatt rät dazu, mehrere kürzere Gespräche zu führen, wenn Alter oder Gesundheitszustand es erfordern 2. Wenige gute Fragen pro Termin reichen oft.

Welche Fragen sind für Großeltern geeignet?

Offene Fragen zu Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie und Beruf 1, dazu Fragen nach Menschen und Wendepunkten. Vermeiden Sie Ja-Nein- und Suggestivfragen 2.

Darf ich das Gespräch aufnehmen?

Holen Sie vor der Aufnahme das Einverständnis ein. Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, kann nach § 201 StGB bestraft werden 3. Lassen Sie sich das Einverständnis geben, am besten schriftlich 2.

Was, wenn mein Großvater nicht erzählen möchte?

Respektieren Sie das. Das Merkblatt verlangt einen respektvollen Umgang und empfiehlt, auf Alter und Gesundheitszustand Rücksicht zu nehmen 2. Beginnen Sie mit Gegenständen und Fotos statt mit Fragen 1,2.

Wie prüfe ich, ob die Erzählung stimmt?

Erinnerungen können subjektiv und unvollständig sein; man sollte das Erzählte einordnen und kritisch nachfragen können 2. Vergleichen Sie mit Zeugnissen, Fotos und anderen Familienmitgliedern 1.

Darf ich Fotos aus dem Gespräch in ein Buch aufnehmen?

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; nach dem Tod gilt das bis zum Ablauf von 10 Jahren gegenüber den Angehörigen 5.

Kann die Person später etwas löschen lassen?

Der BfDI nennt Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch als Rechte betroffener Personen gegenüber Verantwortlichen 4. Ob das im Familienkreis gilt, hängt vom Einzelfall ab; nehmen Sie solche Wünsche in jedem Fall ernst.

Quellen

  1. Lebensgeschichte aufschreiben (Handlungsanleitung), wb-web, ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  2. Zeitzeugeninterviews, ein Merkblatt, Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. Meine Rechte: die Betroffenenrechte, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. § 22 KUG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026

Je nach Land

Lesen Sie diese Seite aus der Schweiz?

Diese Seite behandelt Erinnerungen, Aufnahmen und Archive in Deutschland. Hier finden Sie die offiziellen Regeln und Anlaufstellen für Ihr Land, mit Quelle und Stand der Abfrage.

In der Schweiz

Urheberrecht

  • Schutz eines Werks ab Schöpfung. Nach Schweizer Recht ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist (Art. 29 URG). Eine geschriebene oder aufgenommene Lebensgeschichte kann deshalb betroffen sein, nach den Voraussetzungen des Gesetzes.1

Persönlichkeitsrecht und Bild

  • Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB). Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht unter anderem durch Einwilligung des Verletzten, ein überwiegendes Interesse oder Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 28 ZGB). Eine Lebensgeschichte, die von Angehörigen oder Dritten handelt, kann betroffen sein.2

Aufnahmen von Gesprächen

  • Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen (Art. 179ter StGB). Nach Art. 179ter StGB wird auf Antrag bestraft, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt. Bei einem aufgezeichneten Gespräch mit einem Angehörigen ist es am sichersten, vorher die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.3

Datenschutz

  • Auskunftsrecht (Art. 25 DSG). Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 DSG). Laut EDÖB ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und erfolgt in der Regel innert 30 Tagen.4, 5

Pflichtexemplare und Sammlungen

  • Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek. Das Nationalbibliotheksgesetz beauftragt die Nationalbibliothek, gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln (Art. 2 NBibG).6

Öffentliche Archive

  • Bundesarchiv : Schutzfrist von 30 Jahren. Das Archivgut des Bundes steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung, unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen (Art. 9 BGA).7

Alles für die Schweiz

Offizielle Quellen

  1. 1. Urheberrechtsgesetz (URG) Stand 19. Oktober 2026
  2. 2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 19. Oktober 2026
  3. 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Stand 19. Oktober 2026
  4. 4. Datenschutzgesetz (DSG) Stand 19. Oktober 2026
  5. 5. EDÖB, Meine Rechte kennen und durchsetzen Stand 19. Oktober 2026
  6. 6. Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) Stand 19. Oktober 2026
  7. 7. Archivierungsgesetz (BGA) Stand 19. Oktober 2026

Diese Informationen ersetzen nicht den Rat einer medizinischen Fachperson. Chutex-Produkte sind keine Medizinprodukte; Elder ist eine persönliche Schutzausrüstung.

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