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Erinnerungen und Lebensgeschichte

Lebensgeschichte aufschreiben: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Legen Sie zuerst fest, für wen Sie schreiben und ob der Text privat bleibt 1. Sammeln Sie dann Urkunden, Fotos und Gespräche, ordnen Sie alles in einer Zeitleiste und schreiben Sie kapitelweise 1. Wer andere Menschen oder Fotos einbezieht, beachtet deren Rechte, zum Beispiel die Einwilligung nach § 22 KUG 3.

Das Wichtigste in Zahlen

  • 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers erlischt das Urheberrecht an einem Text (§ 64 UrhG). 6
  • 10 Jahre nach dem Tod einer abgebildeten Person braucht die Verbreitung ihres Bildnisses die Einwilligung der Angehörigen (§ 22 KUG). 3
  • Unter 25 Exemplaren Auflage entfällt nach § 4 PflAV die Ablieferung an die Nationalbibliothek, nicht aber bei einzeln auf Anforderung verbreiteten Werken. 10
  • Mehr als 28.600 Dokumente von über 5.600 Autorinnen und Autoren verwahrte das Deutsche Tagebucharchiv Anfang 2026. 12

Wie fange ich an, meine Lebensgeschichte aufzuschreiben?

Viele finden den Anfang schwer: Ein ganzes Leben auf einmal zu erzählen, kann überfordern. Es lohnt sich, vor der ersten Zeile vier Fragen zu klären. Die Handlungsanleitung „Lebensgeschichte aufschreiben“ des Portals wb-web (ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung) nennt sie als Parameter, die vor dem Schreiben festgelegt werden sollten 1:

  • Welchen thematischen Schwerpunkt soll die Biografie haben? Das ganze Leben, eine Lebensphase oder ein Thema, etwa den Beruf oder die Kindheit auf dem Land?
  • Welches Ziel verfolgen Sie, und welche Botschaft soll der Text vermitteln?
  • Für welche Zielgruppe schreiben Sie: für sich selbst, für Kinder und Enkel, für Freunde oder für eine breitere Leserschaft?
  • Soll der Text privat bleiben oder veröffentlicht werden, und wenn ja, wie?

Diese Antworten sind kein Formular, sondern ein Kompass. Wer für die Enkel schreibt, darf Alltagsdetails ausbreiten, die für Fremde langweilig wären. Wer veröffentlichen möchte, muss früh an die Rechte anderer denken (siehe unten). Und wer nur für sich schreibt, darf unfertig bleiben.

Ein zweiter Rat betrifft den Einstieg. Sie müssen nicht bei der Geburt beginnen: Die Anleitung erwähnt ausdrücklich, dass man auch mit einem besonderen Ereignis anfangen und von dort aus die Lebensgeschichte betrachten kann 1. Ein Umzug, eine Reise, ein Satz Ihrer Großmutter: Ein konkreter Moment lässt sich oft leichter erzählen als eine Zusammenfassung des Lebens.

Drittens hilft ein regelmäßiger Austausch. Laut wb-web erleichtert er den Fortschritt, wenn bereits verfasste und überarbeitete Kapitel mit anderen besprochen werden 1. Das kann ein Familienmitglied sein, eine Schreibgruppe oder eine Freundin, die ehrlich Rückmeldung gibt. Wenn Sie es lieber im Gespräch angehen, finden Sie Anregungen im Ratgeber Fragen an Großeltern und Eltern.

Welche Quellen helfen beim Erinnern?

Erinnerung allein trägt selten ein ganzes Buch. Die Anleitung von wb-web nennt als Quellen für die eigene Biografiearbeit Dokumente wie Urkunden und Zeugnisse, Fotos und Zeitungsausschnitte 1. Dazu kommen Gespräche: Mit Menschen aus Familie und Bekanntenkreis können Interviews geführt werden 1. Und Stadtarchive und Bibliotheken liefern Hintergrundinformationen, die einzelne Stationen der Lebensgeschichte in ihren zeitlichen Kontext stellen 1.

Praktisch heißt das: Legen Sie einen Karton oder Ordner an und sammeln Sie, bevor Sie schreiben. Fotos lassen sich mit Datum und Ort auf der Rückseite oder in einer Tabelle beschriften; Briefe und Zeugnisse geben Jahreszahlen, die das Gedächtnis oft verwechselt. Wenn Sie ältere Verwandte befragen, lohnt sich ein Blick in den Ratgeber Zeitzeugeninterview führen, der die Vorbereitung eines solchen Gesprächs beschreibt.

Wie gliedere ich meine Lebensgeschichte?

Die einfachste Gliederung ist eine Zeitleiste. Nach wb-web werden dort ab der Geburt alle wichtigen Ereignisse dokumentiert und geordnet; zu einzelnen Ereignissen lassen sich Anekdoten notieren und einzelne Lebensabschnitte als Kapitel abtrennen. Die Zeitleiste gibt der späteren Biografie eine Grundstruktur 1. Als Kapitelvorlage bieten sich die Lebensabschnitte an, die die Anleitung nennt: Kindheit, Jugend, Ausbildung, Familie, Beruf 1.

Von der Idee zum Text in fünf SchrittenFünf Schritte: 1 Ziel und Zielgruppe klären, 2 Material sammeln, 3 Zeitleiste anlegen, 4 Kapitel schreiben, 5 überarbeiten und entscheiden, was aus dem Text wird.1Ziel klärenSchwerpunkt,Zielgruppe, privatoder öffentlich2SammelnUrkunden, Fotos,Gespräche3ZeitleisteEreignisse undAbschnitte ordnen4SchreibenKapitel für Kapitel5Entscheidenüberarbeiten, privatlassen oderveröffentlichen
Eigene Darstellung nach der Handlungsanleitung „Lebensgeschichte aufschreiben“ von wb-web 1.

Wichtige Ereignisse lassen sich in der Zeitleiste farbig markieren, ergänzt durch eine Checkliste mit prägenden Ereignissen, beruflichen und privaten Wendepunkten, wichtigen Menschen und wiederkehrenden Fragen 1. Leitfragen helfen, die Lücken zu füllen. wb-web schlägt unter anderem diese vor: Welche Menschen haben mich geprägt? Welche Ereignisse waren richtungsgebende Wendepunkte? 1

Bei den Menschen in Ihrer Geschichte unterscheidet die Anleitung zwischen Haupt- und Nebenrollen: Hauptrollen sind die Personen, um die es zentral geht, Nebenrollen treten abschnittsweise auf und wirken nur kurz auf die Lebensgeschichte ein. Für den Überblick eignen sich Tabellen und, für Familien, Stammbäume 1. Gerade bei großen Familien verhindert das, dass Leserinnen und Leser den Faden verlieren.

Zur Perspektive empfiehlt wb-web, bei der eigenen Lebensgeschichte die Ich-Perspektive zu wählen; die Zeitform beeinflusst beim Lesen die Nähe zum Text, wobei die Gegenwartsform oft größere Nähe zum Geschehen vermittelt als die Vergangenheitsform 1. Jedes Kapitel sollte nach der Anleitung einen eigenen Spannungsbogen haben 1. Ausführlicher geht der Ratgeber Biografie schreiben auf Aufbau, Begriffe und Stil ein.

Wie verlässlich sind meine Erinnerungen?

Wer aufschreibt, was war, verlässt sich auf das Gedächtnis, und das ist weniger fest, als es sich anfühlt. Eine Studie der Forschungsgruppe um W. Hirst (Journal of Experimental Psychology: General, 2015) befragte Menschen innerhalb einer Woche nach den Anschlägen vom 11. September 2001 und dann nach 11, 25 und 119 Monaten erneut. Das Ergebnis: Es gab rasches Vergessen im ersten Jahr, danach flachten die Kurven ab. Das Vertrauen der Befragten in ihre Erinnerung blieb dennoch über die ganzen zehn Jahre hoch 2.

Außerdem fanden die Forschenden, dass inkonsistente Erinnerungen an die eigenen Umstände (wo war ich, als ich davon erfuhr) eher wiederholt als korrigiert wurden 2. Die Studie handelt von einem einzelnen, außergewöhnlichen Ereignis und sagt nichts über jedes Erlebnis aus. Als Schreibende können Sie daraus eine praktische Regel ableiten, die wir als Redaktion so formulieren: Ein sicheres Gefühl beweist nicht, dass die Erinnerung stimmt.

  • Prüfen Sie Jahreszahlen, Namen und Orte, wo es möglich ist, an Zeugnissen, Briefen, Fotos oder Gesprächen mit anderen.
  • Wo sich Quellen widersprechen, können Sie beides festhalten: „So habe ich es in Erinnerung“ und „So steht es im Zeugnis“.
  • Schreiben Sie Gefühle und Eindrücke als Ihre Sicht auf. Das ist ehrlicher als der Anspruch, ein Ereignis objektiv zu rekonstruieren.

Was gilt für andere Menschen und für Fotos?

Eine Lebensgeschichte handelt nie nur von einem Menschen. wb-web weist darauf hin, dass man beim Verfassen einer Biografie auch immer über weitere Personen schreibt; das berührt deren Rechte und muss bei einer Veröffentlichung berücksichtigt werden. Genannt werden unter anderem der Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre, das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht der persönlichen Ehre 1. Für ein Familienbuch heißt das: Prüfen Sie bei heiklen Passagen (Streit, Krankheit, Scheidung, Schulden), ob die betroffene Person damit einverstanden wäre, und sprechen Sie sie im Zweifel an.

Bei Fotos kommen zwei Rechtskreise zusammen: das Recht der abgebildeten Person und das Urheberrecht der Fotografin oder des Fotografen. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was die Gesetzestexte sagen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und wo die Grenze zwischen privatem Kreis und Verbreitung liegt, beantworten die Gesetze nicht in einem Satz.

Rechte bei Texten und Fotos in einem Lebensbuch, nach Gesetzestext
FrageWas das Gesetz sagtQuelle
Darf ich Fotos mit Personen verbreiten?Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.§ 22 Satz 1 KUG 3
Gilt das auch nach dem Tod?Nach dem Tod bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen (Ehegatte oder Lebenspartner und Kinder, sonst die Eltern).§ 22 KUG 3
Gibt es Ausnahmen?Ohne Einwilligung dürfen unter anderem Bilder verbreitet werden, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen. Die Ausnahmen gelten nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.§ 23 Abs. 1 und 2 KUG 4
Wem gehört das Urheberrecht an einem Foto?Urheber ist der Schöpfer des Werkes, also nicht die abgebildete Person, sondern die Person, die das Bild gemacht hat.§ 7 UrhG 5
Wie lange ist ein Text geschützt?Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.§ 64 UrhG 6
Wie lange sind einfache Fotos geschützt?Das Recht an Lichtbildern erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen; ist das Bild nicht erschienen, 50 Jahre nach der Herstellung. Für Lichtbildwerke gilt nach § 64 UrhG die Frist von 70 Jahren; welche Art Ihr Foto ist, ordnet diese Seite nicht ein.§ 72 Abs. 3 UrhG 7, § 64 UrhG 6
Darf ich aus fremden Werken zitieren?Zulässig ist das Zitat eines veröffentlichten Werkes, wenn der Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.§ 51 UrhG 8

Wörtlich oder sinngemäß aus den Gesetzestexten. Ob ein Foto ein Lichtbildwerk oder ein einfaches Lichtbild ist, beantwortet diese Seite nicht.

Zwei Beispiele aus dem Familienalltag. Erstens: Ein Foto von der Hochzeit Ihrer Eltern wollen Sie in ein gedrucktes Buch aufnehmen, das an Verwandte geht. Das Gesetz knüpft die Einwilligung an die Verbreitung des Bildnisses 3; ob und wie weit ein Verschenken im engen Familienkreis darunter fällt, regelt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Sicher und einfach ist es, die Betroffenen zu fragen. Zweitens: Ein altes Foto, dessen Fotografen Sie nicht kennen. Hier ist die Schutzfrist für Sie oft nicht festzustellen; planen Sie lieber mit Bildern, bei denen Sie die Rechte kennen, oder verzichten Sie auf die Veröffentlichung dieses Bildes.

Wie viel Zeit und Umfang soll ich einplanen?

Wie lange ein Projekt dauert, hängt von Ihnen ab. Laut wb-web ist die Zeit für ein solches Projekt individuell unterschiedlich 1. Damit das Vorhaben greifbar wird, hier ein Rechenbeispiel mit klar benannten Annahmen: Eine Schreibeinheit umfasst 250 Wörter, und Sie schreiben dreimal pro Woche. Diese Werte sind unsere Beispielwerte, keine Empfehlung einer Quelle; Sie können sie nach oben oder unten verschieben.

Planungsbeispiel für drei Projektgrößen
ProjektKapitelWörter je KapitelWörter gesamtSchreibeinheiten (je 250 Wörter)Wochen bei 3 Einheiten
Kurze Lebenserinnerung88006.400269
Familienbuch121.50018.0007224
Ausführliche Lebensgeschichte202.00040.00016054

Eigene Berechnung: Wörter gesamt = Kapitel mal Wörter je Kapitel; Einheiten = Wörter gesamt geteilt durch 250, aufgerundet; Wochen = Einheiten geteilt durch 3, aufgerundet. Beispielwerte, keine Vorgabe.

Schreibeinheiten im PlanungsbeispielAnzahl der Schreibeinheiten zu je 250 Wörtern: kurze Lebenserinnerung 26, Familienbuch 72, ausführliche Lebensgeschichte 160.Kurze Lebenserinnerung26Familienbuch72Ausführliche Lebensgeschichte160
Schreibeinheiten (je 250 Wörter) für die drei Beispielprojekte. Eigene Berechnung mit Beispielwerten, keine Empfehlung.

Die Zahlen zeigen vor allem eines: Ein Familienbuch entsteht nicht an einem Wochenende, aber auch nicht unerreichbar. Viele kleine Einheiten schlagen den einen großen Anlauf. Wenn Sie lieber mehrere Monate Pause einplanen, kann die Zeitleiste die Brücke bilden: Sie zeigt auf einen Blick, wo Sie aufgehört haben.

Was geschieht mit dem fertigen Text?

Am Ende steht eine Entscheidung, die Sie schon am Anfang einmal getroffen haben: privat oder öffentlich. Dazwischen gibt es mehrere Wege.

  • Privat behalten: ein Ordner, ein Heft, ein Ausdruck für die Familie. Dann gelten die genannten Rücksichten auf Mitbetroffene weiter, aber Sie müssen sich nicht um Auflage oder Vertrieb kümmern.
  • Einem Archiv übergeben: Das Deutsche Tagebucharchiv in Emmendingen sammelt nach eigener Angabe unveröffentlichte Tagebücher, Lebenserinnerungen und Briefe von nicht prominenten Personen, archiviert sie und macht sie der Wissenschaft und der Allgemeinheit zugänglich 12. Anfang 2026 umfasste der Bestand über 28.600 Dokumente von mehr als 5.600 Autorinnen und Autoren 12. Bitte nehmen Sie vor dem Zusenden per Kontaktformular Verbindung auf, das Archiv bittet ausdrücklich darum 13.
  • Als Buch verbreiten: Dann kommen Pflichten ins Spiel, über die viele nicht nachdenken (siehe unten).

Zur Pflichtabgabe an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB): Das Gesetz definiert Medienwerke als alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden 9. Die DNB schreibt, es sei unerheblich, ob das Werk in einem Verlag erscheint, privat verlegt wird oder eine ISBN besitzt; Ausnahmen regelt die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) 11. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Verbreitung muss das Werk bei der DNB eintreffen 11.

Nach § 4 PflAV sind unter anderem Medienwerke nicht abzuliefern, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erscheinen. Diese Einschränkung gilt aber nicht für Medienwerke, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden 10. Ob Ihr konkretes Familienbuch erfasst ist, kann diese Seite nicht beantworten; wenden Sie sich im Zweifel an die DNB, bevor Sie in Druck gehen. Mehr zum Ablauf der Buchgestaltung finden Sie im Ratgeber Erinnerungsbuch gestalten.

Und wenn Sie den Text nicht allein schreiben möchten? Eine Biografin oder ein Biograf kann die Arbeit übernehmen; wie das abläuft und worauf Sie achten sollten, steht im Ratgeber Biografie schreiben lassen. Der Ratgeber Familienchronik schreiben zeigt, wie sich mehrere Stimmen und Generationen verbinden lassen.

Häufige Fragen

Wie fange ich an, meine Lebensgeschichte aufzuschreiben?

Klären Sie Schwerpunkt, Ziel, Zielgruppe und ob der Text privat bleibt 1. Sammeln Sie dann Urkunden, Fotos und Gespräche und legen Sie eine Zeitleiste an 1. Sie können auch mit einem besonderen Ereignis beginnen, statt bei der Geburt 1.

Muss ich chronologisch schreiben?

Nein. wb-web beschreibt den geradlinigen Weg von der Geburt bis heute als üblich, nennt aber ausdrücklich die Alternative, mit einem besonderen Ereignis zu beginnen 1.

Darf ich Namen von Familienmitgliedern nennen?

Beim Schreiben über andere Personen sind deren Rechte berührt, etwa der Schutz der Privatsphäre und das Recht der persönlichen Ehre; bei einer Veröffentlichung müssen sie berücksichtigt werden 1. Im engen Familienkreis hilft es, Betroffene vorher zu fragen.

Darf ich Fotos anderer Menschen in mein Buch aufnehmen?

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden; nach dem Tod gilt 10 Jahre lang die Einwilligung der Angehörigen 3. Zusätzlich liegt das Urheberrecht beim Fotografen 5.

Wie lange schützt das Urheberrecht meinen Text?

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers 6.

Wohin mit meiner Lebensgeschichte, wenn sie nicht veröffentlicht werden soll?

Das Deutsche Tagebucharchiv in Emmendingen sammelt unveröffentlichte Lebenserinnerungen von nicht prominenten Personen 12. Nehmen Sie vorher per Kontaktformular Verbindung auf 13.

Muss ich ein privat gedrucktes Buch bei der Nationalbibliothek abgeben?

Die DNB nennt es unerheblich, ob ein Werk privat verlegt wird 11. Nicht abzuliefern sind nach § 4 PflAV Werke mit einer Auflage unter 25 Exemplaren, aber nicht, wenn sie einzeln auf Anforderung verbreitet werden 10. Im Zweifel fragen Sie die DNB.

Wie zuverlässig sind meine Erinnerungen?

Eine Langzeitstudie zu Erinnerungen an den 11. September 2001 fand rasches Vergessen im ersten Jahr bei gleichzeitig hohem Vertrauen in die eigene Erinnerung 2. Prüfen Sie Jahreszahlen und Namen daher, wo möglich, an Dokumenten.

Quellen

  1. Lebensgeschichte aufschreiben (Handlungsanleitung), wb-web, ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). Abgerufen am 16. Oktober 2026. Literaturangabe Haftmann 2021.
  2. A ten-year follow-up of a study of memory for the attack of September 11, 2001: Flashbulb memories and memories for flashbulb events, Hirst W et al., Journal of Experimental Psychology: General 2015. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. § 22 KUG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. § 23 KUG, Ausnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. § 7 UrhG, Urheber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  6. § 64 UrhG, Allgemeines (Dauer des Urheberrechts), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  7. § 72 UrhG, Lichtbilder, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  8. § 51 UrhG, Zitate, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  9. § 3 DNBG, Medienwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  10. § 4 PflAV, Einschränkung der Ablieferungspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  11. Sammlung körperlicher Medienwerke, Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  12. Über uns, Deutsches Tagebucharchiv e. V., Emmendingen. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  13. Übergabe und Besuch, Deutsches Tagebucharchiv e. V., Emmendingen. Abgerufen am 16. Oktober 2026

Je nach Land

Lesen Sie diese Seite aus der Schweiz?

Diese Seite behandelt Erinnerungen, Aufnahmen und Archive in Deutschland. Hier finden Sie die offiziellen Regeln und Anlaufstellen für Ihr Land, mit Quelle und Stand der Abfrage.

In der Schweiz

Urheberrecht

  • Schutz eines Werks ab Schöpfung. Nach Schweizer Recht ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist (Art. 29 URG). Eine geschriebene oder aufgenommene Lebensgeschichte kann deshalb betroffen sein, nach den Voraussetzungen des Gesetzes.1

Persönlichkeitsrecht und Bild

  • Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB). Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht unter anderem durch Einwilligung des Verletzten, ein überwiegendes Interesse oder Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 28 ZGB). Eine Lebensgeschichte, die von Angehörigen oder Dritten handelt, kann betroffen sein.2

Aufnahmen von Gesprächen

  • Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen (Art. 179ter StGB). Nach Art. 179ter StGB wird auf Antrag bestraft, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt. Bei einem aufgezeichneten Gespräch mit einem Angehörigen ist es am sichersten, vorher die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.3

Datenschutz

  • Auskunftsrecht (Art. 25 DSG). Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 DSG). Laut EDÖB ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und erfolgt in der Regel innert 30 Tagen.4, 5

Pflichtexemplare und Sammlungen

  • Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek. Das Nationalbibliotheksgesetz beauftragt die Nationalbibliothek, gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln (Art. 2 NBibG).6

Öffentliche Archive

  • Bundesarchiv : Schutzfrist von 30 Jahren. Das Archivgut des Bundes steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung, unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen (Art. 9 BGA).7

Alles für die Schweiz

Offizielle Quellen

  1. 1. Urheberrechtsgesetz (URG) Stand 19. Oktober 2026
  2. 2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 19. Oktober 2026
  3. 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Stand 19. Oktober 2026
  4. 4. Datenschutzgesetz (DSG) Stand 19. Oktober 2026
  5. 5. EDÖB, Meine Rechte kennen und durchsetzen Stand 19. Oktober 2026
  6. 6. Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) Stand 19. Oktober 2026
  7. 7. Archivierungsgesetz (BGA) Stand 19. Oktober 2026

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