Menu

Erinnerungen und Lebensgeschichte

Lebensgeschichte mit KI schreiben: Möglichkeiten, Risiken und Prüfliste

Allgemeine KI-Werkzeuge erzeugen flüssige Texte auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und können Details erfinden, die glaubhaft klingen 1. Die Verbraucherzentralen raten, keine sensiblen Daten einzugeben, weil persönliche Daten für Trainingszwecke genutzt werden können 2. Fakten, Namen und Rechte Dritter müssen Sie selbst prüfen.

Das Wichtigste in Zahlen

  • 58 % der Einzelaussagen eines verbreiteten Chat-Modells waren in einer Studie von 2023 zu Biografien durch eine verlässliche Quelle belegt. 6
  • 5 Betroffenenrechte nennt der BfDI: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. 4
  • Gesundheitsdaten gehören nach der BfDI-Handreichung KI zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten mit besonderen Anforderungen. 3
  • Die Antworten von KI-Chatbots werden laut Verbraucherzentralen nicht auf Richtigkeit geprüft und können ungenau oder unvollständig sein. 2

Was bedeutet es, die Lebensgeschichte mit KI zu verfassen?

Gemeint sind meist allgemeine Sprachmodelle, die Texte erzeugen: Man gibt Stichworte, Erinnerungen oder Fragen ein, und das Werkzeug formuliert daraus Sätze, Gliederungen oder ganze Kapitel. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem Bericht „Generative KI-Modelle“ (Version 2.0 vom 17. Januar 2025), wie das funktioniert: Große Sprachmodelle generieren Texte auf Basis stochastischer Korrelationen, die sie während des Trainings erlernen 1. Ihre Ausgaben haben typischerweise eine hohe sprachliche Qualität und sind deshalb oft nicht ohne Weiteres von menschengeschriebenen Texten zu unterscheiden 1.

Daraus folgt für Ihr Vorhaben ein wichtiger Unterschied. Ein solches Werkzeug schreibt gut klingende Sätze, es kennt aber Ihr Leben nicht. Alles, was darüber in einem Text steht, kommt entweder von Ihnen oder aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung des Modells. Diese Einordnung ist keine Wertung einzelner Produkte, sondern die Konsequenz aus der Funktionsweise, die das BSI beschreibt.

Diese Seite bleibt bewusst bei dem, was unabhängige Stellen zu allgemeinen KI-Werkzeugen sagen: BSI, Verbraucherzentralen, Datenschutzbehörden und eine wissenschaftliche Studie. Sie nennt keine Anbieter und bewertet keine Produkte. Wenn Sie vor dem ersten Eingeben prüfen möchten, wie Sie Ihre Lebensgeschichte ohne Hilfsmittel angehen können, lesen Sie Lebensgeschichte aufschreiben und Biografie schreiben.

Wie zuverlässig sind KI-Texte über das eigene Leben?

Das BSI nennt als Risiko, dass Modelle Ausgaben erzeugen, die weder Teil der Eingabe noch des Trainingsdatensatzes waren; dafür hat sich der Begriff „Halluzinieren“ eingebürgert 1. Problematisch ist laut BSI, dass die generierten Ausgaben zumeist glaubhaft erscheinen, auch wenn sie, wie zum Beispiel erfundene Quellenangaben, frei erfunden sein können 1. Die Verbraucherzentralen halten fest, dass die Daten in einem Chatbot nicht auf Richtigkeit geprüft werden und die Antworten ungenau, unvollständig oder unangemessen sein können; sie seien keine verlässliche Quelle oder professionelle Beratung 2. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) beschreibt das Phänomen: Eine Ausgabe kann technisch fehlerfrei berechnet sein, ohne inhaltlich durch die Trainingsdaten gedeckt zu sein 3.

Wie groß das Problem bei Biografien ist, hat eine Studie von Min und Kolleginnen und Kollegen (EMNLP 2023) untersucht. Sie zerlegte von Sprachmodellen erzeugte Biografien in einzelne Aussagen und prüfte, wie viele davon durch eine verlässliche Wissensquelle belegt sind. Das Ergebnis: Ein verbreitetes kommerzielles Chat-Modell erreichte nur 58 % 6.

Wichtig ist die Grenze dieser Studie: Sie betraf die Modelle des Jahres 2023 und Biografien von Personen, über die es verlässliche Quellen gibt. Sie sagt nichts darüber, wie gut aktuelle Modelle sind, und nichts über Ihr privates Leben. Für ein privates Leben fehlt dem Modell allerdings genau das, was in der Studie die Prüfung ermöglichte: eine Quelle, an der sich Aussagen messen lassen. Das ist unsere Folgerung aus der Studie und der BSI-Beschreibung, keine Aussage einer der Quellen: Daten, Orte, Namen und Zusammenhänge Ihrer Geschichte müssen von Ihnen stammen und von Ihnen geprüft werden.

  • Geben Sie Fakten selbst vor (Jahre, Orte, Namen) und lassen Sie nichts ergänzen, was Sie nicht überprüfen können.
  • Lesen Sie jeden Satz gegen: Stimmt er mit Zeugnissen, Fotos oder Gesprächen überein? Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt Lebensgeschichte aufschreiben.
  • Streichen Sie Details, die Ihnen zu glatt oder zu passend erscheinen. Das BSI nennt Halluzinationen ein großes Problem, weil die Ausgaben zumeist glaubhaft erscheinen 1.

Was passiert mit meinen eingegebenen Erinnerungen?

Die Antwort hängt vom Dienst ab, und genau das ist das Problem. Das BSI beschreibt als Risiko, dass das betreibende Unternehmen auf die Daten zugreift und sie gegebenenfalls zum weiteren Training des Modells nutzt; dabei spielen die internen Richtlinien, die Nutzungsbedingungen der Services und der datenschutzrechtliche Rahmen eine große Rolle 1. Die Verbraucherzentralen schreiben, dass Eingaben gespeichert werden, und raten, sensible Informationen nicht einzugeben, weil persönliche Daten für Trainingszwecke genutzt werden können 2.

Die beiden Quellen formulieren unterschiedlich stark: Das BSI spricht von einer Möglichkeit („gegebenenfalls“), die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Eingaben für Training und Verbesserung der Dienste verwendet werden. Die Seite entscheidet das nicht für Sie. Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des Dienstes, den Sie nutzen.

Wer nicht möchte, dass die eigenen personenbezogenen Daten für das Training verwendet werden, muss laut Verbraucherzentralen aktiv beim jeweiligen Anbieter widersprechen 2. Zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung zählen laut BfDI Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch 4; die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass das Auskunftsrecht auch gegenüber Anbietern von KI-Chatbots besteht 2.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat 2024 eine Stellungnahme zu KI-Modellen angenommen. Zwei Punkte sind für Sie als Nutzerin oder Nutzer nützlich: Ob ein KI-Modell als anonym gilt, sollen die Datenschutzbehörden von Fall zu Fall prüfen. Für Beispiele wie einen Gesprächsassistenten nennt er das berechtigte Interesse als mögliche Rechtsgrundlage, aber nur, wenn die Verarbeitung unbedingt erforderlich ist und die Abwägung der Rechte gewahrt wird 5. Das ist keine Aussage für oder gegen einen bestimmten Dienst, zeigt aber, dass die Rechtsgrundlage jeweils geprüft werden muss.

Welche Daten gehören nicht in ein KI-Werkzeug?

Eine Lebensgeschichte enthält fast immer Daten über andere: Eltern, Kinder, frühere Partner, Kollegen. Dafür gilt, was wb-web zur Biografie sagt: Beim Schreiben wird immer auch über weitere Personen geschrieben; das berührt deren Rechte, etwa den Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre und das Recht der persönlichen Ehre 9. Für KI-Werkzeuge kommt hinzu, was der BfDI beschreibt: Aus vermeintlich harmlosen Sätzen kann ein Sprachmodell personenbezogene Informationen wie Herkunft, Wohnort oder Geschlecht ableiten 3. Und Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung besonderen Anforderungen unterliegt 3.

Unsere Empfehlung als Redaktion: Erzählen Sie dem Werkzeug nichts, was Sie nicht auch einer Fremden anvertrauen würden. Namen, Adressen, Krankheitsgeschichten und Familienkonflikte gehören in diese Kategorie. Wenn Sie dennoch mit Namen arbeiten möchten, sollten Sie diese vorher durch Platzhalter ersetzen. Wo es um Krankheit oder Belastung geht, ist ärztliches oder therapeutisches Fachpersonal die richtige Ansprechstelle; diese Seite gibt dazu keine Hinweise.

Prüfliste vor dem ersten Eingeben
FrageWarum sie zähltQuelle
Darf der Anbieter meine Eingaben speichern oder zum Training nutzen?Betreiber können auf Daten zugreifen und sie gegebenenfalls zum Training nutzen; Richtlinien und Nutzungsbedingungen entscheiden.BSI 1, Verbraucherzentrale 2
Welche Namen, Orte und Gesundheitsdaten gebe ich ein?Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Anforderungen; aus harmlosen Sätzen lassen sich Herkunft oder Wohnort ableiten; Dritte haben eigene Rechte.BfDI 3, wb-web 9
Wie prüfe ich, was das Werkzeug schreibt?Ausgaben können erfunden sein und trotzdem glaubhaft wirken; sie werden nicht auf Richtigkeit geprüft.BSI 1, Verbraucherzentrale 2
Welche geschützten Texte oder Bilder lade ich hoch?Das Kopieren geschützter Werke kann das Urheberrecht verletzen; die Verbraucherzentralen raten, ganze Buchinhalte nicht einzugeben.Verbraucherzentrale 2

Zusammenstellung aus den genannten Quellen; keine Rechtsberatung.

Wem gehört der Text, und was gilt für Fotos?

Das Urheberrechtsgesetz schützt Werke nur, wenn sie persönliche geistige Schöpfungen sind 7. Was das für einen Text bedeutet, der mit einem KI-Werkzeug entstanden ist, beantwortet der Gesetzestext nicht ausdrücklich; es ist eine Rechtsfrage, die wir hier nicht klären. Sicher ist nur, dass die Verbraucherzentralen vor einer anderen Seite des Themas warnen: Wird bei einer Anfrage ein geschütztes Werk noch erkennbar ausgegeben, etwa ganze Kapitel eines Buches, darf man das Ergebnis nicht frei verwerten 2. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie einen KI-Entwurf vor einer Veröffentlichung auf übernommene Passagen.

Bei Fotos gilt unabhängig von der KI: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden 8. Wie weit das Hochladen in ein Werkzeug als Verbreitung zu werten ist, regelt der Gesetzestext nicht; vorsichtiger ist es, Bilder erst dann weiterzugeben, wenn die Betroffenen einverstanden sind. Mehr zu Bildrechten, Schutzfristen und dem Weg zum gedruckten Buch steht im Ratgeber Erinnerungsbuch gestalten.

Drei Wege im Überblick

Wer eine Lebensgeschichte festhalten will, hat im Kern drei Möglichkeiten. Die Tabelle beschreibt sie neutral und nur mit dem, was die ausgewerteten Quellen hergeben.

Drei Wege zur Lebensgeschichte
WegWer liefert die FaktenWorauf Sie achten
Allein schreibenSie selbst, gestützt auf Zeitleiste, Urkunden, Fotos und Gespräche 9Aufbau und Durchhalten; Austausch zu fertigen Kapiteln erleichtert den Fortschritt 9
Mit einem allgemeinen KI-WerkzeugSie; das Werkzeug formuliert, kann aber Details erfinden 1Fakten prüfen, Datenschutz klären, keine sensiblen Daten eingeben 1,2
Mit einer Biografin oder einem BiografenEine andere Person verfasst den Text 9; Sie liefern Auskünfte und MaterialVertrag, Rechte und Kosten; siehe Biografie schreiben lassen

Eigene Zusammenstellung; Aussagen zu den Verfahren aus wb-web, BSI und Verbraucherzentrale.

Vom Entwurf zum geprüften TextFünf Schritte: 1 Erinnerungen und Fakten selbst notieren, 2 Entwurf erzeugen lassen, 3 Aussagen prüfen, 4 Rechte Dritter klären, 5 entscheiden, ob der Text privat bleibt.1NotierenFakten undErinnerungen selbstvorgeben2EntwurfText erzeugen lassen3PrüfenAussagen an Dokumentenmessen4RechteDritte, Fotos, Zitateklären5Entscheidenprivat lassen oderveröffentlichen
Eigene Darstellung nach BSI 1 und Verbraucherzentralen 2; die Reihenfolge ist ein Vorschlag, keine Vorgabe der Quellen.

Die Fragen der Prüfliste gelten für jeden Dienst. Das gilt auch für Dienste, die speziell für Lebensgeschichten gedacht sind. Zu Details der Datenverarbeitung von Memory macht diese Seite bewusst keine Angaben.

Häufige Fragen

Kann KI meine Lebensgeschichte schreiben?

Sie kann Texte formulieren, die flüssig klingen 1. Die Inhalte kommen aber aus Ihren Angaben und aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung des Modells; Details können erfunden sein 1. Fakten und Namen müssen Sie selbst prüfen.

Erfindet KI Details?

Ja, das ist möglich. Das BSI nennt das Halluzinieren: Ausgaben, die weder Teil der Eingabe noch des Trainingsdatensatzes waren; sie wirken zumeist glaubhaft 1.

Darf ich Familiengeschichten in ein KI-Werkzeug eingeben?

Beim Schreiben über andere Personen sind deren Rechte berührt 9. Die Verbraucherzentralen raten, keine persönlichen und sensiblen Daten einzugeben 2. Gesundheitsdaten unterliegen besonderen Anforderungen 3.

Werden meine Eingaben zum Training verwendet?

Das hängt vom Dienst ab. Das BSI nennt die Möglichkeit, dass der Betreiber Daten gegebenenfalls zum Training nutzt 1; die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Eingaben dafür verwendet werden können 2. Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen des Dienstes.

Kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?

Laut Verbraucherzentralen müssen Sie dem Training mit Ihren personenbezogenen Daten aktiv beim Anbieter widersprechen 2. Der BfDI nennt als Betroffenenrechte Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch 4.

Wem gehört ein mit KI geschriebener Text?

Das Urheberrechtsgesetz schützt nur persönliche geistige Schöpfungen 7. Wie das bei KI-Texten zu beurteilen ist, beantwortet der Gesetzestext nicht ausdrücklich; im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.

Wie zuverlässig sind KI-Biografien?

In einer Studie von 2023 war nur ein Teil der Einzelaussagen belegt: Ein verbreitetes Chat-Modell erreichte 58 % 6. Die Studie betraf damalige Modelle und Biografien öffentlicher Personen.

Woran erkenne ich, ob ich mit einer KI spreche?

Ausgaben von Sprachmodellen sind oft nicht von menschengeschriebenen Texten zu unterscheiden 1. Das Urteil im Einzelfall ist schwer; prüfen Sie deshalb, was ein Dienst selbst über seinen Einsatz von KI angibt.

Quellen

  1. Generative KI-Modelle: Chancen und Risiken für Industrie und Behörden (Version 2.0, 17.01.2025), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  2. KI-Chatbots im Überblick (Stand 23. September 2026), Verbraucherzentralen. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. Handreichung KI (22.12.2025), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. Meine Rechte: die Betroffenenrechte, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. Stellungnahme des EDSA zu KI-Modellen (18. Dezember 2024), Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  6. FActScore: Fine-grained Atomic Evaluation of Factual Precision in Long Form Text Generation, Min S et al., Proceedings of EMNLP 2023, ACL Anthology. Abgerufen am 16. Oktober 2026. Studie von 2023 zu Biografien öffentlicher Personen.
  7. § 2 UrhG, Geschützte Werke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  8. § 22 KUG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  9. Lebensgeschichte aufschreiben (Handlungsanleitung), wb-web, ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). Abgerufen am 16. Oktober 2026

Je nach Land

Lesen Sie diese Seite aus der Schweiz?

Diese Seite behandelt Erinnerungen, Aufnahmen und Archive in Deutschland. Hier finden Sie die offiziellen Regeln und Anlaufstellen für Ihr Land, mit Quelle und Stand der Abfrage.

In der Schweiz

Urheberrecht

  • Schutz eines Werks ab Schöpfung. Nach Schweizer Recht ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist (Art. 29 URG). Eine geschriebene oder aufgenommene Lebensgeschichte kann deshalb betroffen sein, nach den Voraussetzungen des Gesetzes.1

Persönlichkeitsrecht und Bild

  • Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB). Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht unter anderem durch Einwilligung des Verletzten, ein überwiegendes Interesse oder Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 28 ZGB). Eine Lebensgeschichte, die von Angehörigen oder Dritten handelt, kann betroffen sein.2

Aufnahmen von Gesprächen

  • Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen (Art. 179ter StGB). Nach Art. 179ter StGB wird auf Antrag bestraft, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt. Bei einem aufgezeichneten Gespräch mit einem Angehörigen ist es am sichersten, vorher die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.3

Datenschutz

  • Auskunftsrecht (Art. 25 DSG). Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 DSG). Laut EDÖB ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und erfolgt in der Regel innert 30 Tagen.4, 5

Pflichtexemplare und Sammlungen

  • Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek. Das Nationalbibliotheksgesetz beauftragt die Nationalbibliothek, gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln (Art. 2 NBibG).6

Öffentliche Archive

  • Bundesarchiv : Schutzfrist von 30 Jahren. Das Archivgut des Bundes steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung, unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen (Art. 9 BGA).7

Alles für die Schweiz

Offizielle Quellen

  1. 1. Urheberrechtsgesetz (URG) Stand 19. Oktober 2026
  2. 2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 19. Oktober 2026
  3. 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Stand 19. Oktober 2026
  4. 4. Datenschutzgesetz (DSG) Stand 19. Oktober 2026
  5. 5. EDÖB, Meine Rechte kennen und durchsetzen Stand 19. Oktober 2026
  6. 6. Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) Stand 19. Oktober 2026
  7. 7. Archivierungsgesetz (BGA) Stand 19. Oktober 2026

Diese Informationen ersetzen nicht den Rat einer medizinischen Fachperson. Chutex-Produkte sind keine Medizinprodukte; Elder ist eine persönliche Schutzausrüstung.

© CHUTEX SAS, Lyon, Frankreich. Redaktionelle Inhalte, keine Werbung für Arzneimittel.