Menu

Erinnerungen und Lebensgeschichte

Biografie schreiben lassen: Ablauf, Kosten und Fallstricke

Was eine beauftragte Biografie kostet, legt der Vertrag fest; ist die Höhe nicht bestimmt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart 3. Urheber ist, wer den Text schöpft, und das Urheberrecht ist nicht übertragbar, Sie erhalten Nutzungsrechte 9,10,11. Honorare nennt diese Seite nicht, weil uns dafür keine unabhängige Quelle vorliegt.

Das Wichtigste in Zahlen

  • 5 %: Diesen Anteil an der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil des Werkes vermutet das Gesetz, wenn der Besteller vor der Vollendung kündigt (§ 648 BGB). 6
  • 14 Tage beträgt die Widerrufsfrist, wenn Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht (§ 355 BGB). 8
  • Im Zweifel unentgeltlich: Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB nicht zu vergüten. 3
  • 25 Exemplare: Unter dieser Auflage entfällt nach § 4 PflAV die Ablieferung an die Nationalbibliothek, nicht aber bei einzeln auf Anforderung verbreiteten Werken. 17

Was bedeutet es, eine Biografie schreiben zu lassen?

Bei einer Biografie schreibt nicht die porträtierte Person selbst, sondern eine andere: Das Portal wb-web (ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung) beschreibt die Biografie als Text, der von einem Autor über eine Person verfasst wird, während eine Autobiografie die betreffende Person selbst schreibt 1. Wer eine Biografie schreiben lässt, gibt diese Arbeit also aus der Hand, liefert aber den Stoff: Erinnerungen, Gespräche, Unterlagen. Als Quellen nennt wb-web Urkunden, Zeugnisse, Fotos und Zeitungsausschnitte sowie Interviews mit Menschen aus Familie und Bekanntenkreis 1.

Das heißt: Auch bei einem beauftragten Text bleibt Ihnen viel zu tun. Die Autorin oder der Autor kann nur aufschreiben, was Sie erzählen und belegen. Wie Sie sich darauf vorbereiten, steht im Ratgeber Lebensgeschichte aufschreiben; wie Sie es ganz ohne Auftrag angehen, beschreibt Biografie schreiben.

Vorab sollten Sie klären, was wb-web für jede Biografie nennt: für wen der Text entstehen soll und ob er privat bleibt oder veröffentlicht wird 1. Von dieser Antwort hängen Umfang, Aufwand und rechtliche Fragen ab, und damit auch die Kosten.

Wie läuft eine beauftragte Biografie ab?

Einen einheitlichen Ablauf schreibt kein Gesetz vor, und uns liegt keine unabhängige Quelle vor, die einen Standardablauf beschreibt. Die folgende Übersicht ist deshalb unsere redaktionelle Zusammenstellung. Sie stützt sich auf das, was wb-web zur Biografiearbeit nennt (Quellen sammeln, Gespräche führen, Zeitleiste anlegen) 1, und auf die Vertragsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die weiter unten stehen.

Von der Anfrage zum BuchSechs Schritte: 1 Ziel und Umfang klären, 2 Vertrag schließen, 3 Material und Gespräche, 4 Entwurf lesen und korrigieren, 5 Abnahme, 6 Satz, Druck und Rechte.1KlärenZielgruppe, Umfang,privat oder öffentlich2VertragLeistung, Vergütung,Rechte, Fristen3MaterialUnterlagen, Fotos,Gespräche4Entwurflesen, Fehler undWünsche mitteilen5Abnahmefertiges Werk prüfenund abnehmen6BuchSatz, Druck,Bildrechte, Exemplare
Eigene Darstellung; die Reihenfolge ist ein Vorschlag, keine Vorgabe einer Quelle. Quellen und Gespräche nach wb-web 1.

Zwei Punkte entscheiden über den Verlauf. Erstens das Material: Je besser Zeugnisse, Fotos und Daten geordnet sind, desto weniger Rückfragen entstehen. Zweitens die Gespräche: wb-web nennt Interviews mit Familie und Bekannten als Quelle 1. Wie solche Gespräche gelingen, lesen Sie in Fragen an Großeltern und Eltern und im Ratgeber zum Zeitzeugeninterview.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

Preise nennen wir nicht, weil uns keine unabhängige Quelle vorliegt, die Honorare für Biografien aufführt. Was sich aber ohne Zahlen sagen lässt, ist, woraus sich ein Angebot zusammensetzen kann. Die Tabelle ist eine redaktionelle Checkliste für Ihr Gespräch mit einem Anbieter, keine Preisliste.

Kostenbestandteile, nach denen Sie fragen können
BestandteilWorum es gehtWorauf Sie achten
Gespräche und RechercheZeit für Interviews, Sichtung von Unterlagen, HintergrundrechercheOb nach Zeit, nach Umfang oder pauschal abgerechnet wird, und was bei Mehraufwand gilt
Schreiben und ÜberarbeitenErstfassung, KorrekturrundenWie viele Korrekturdurchgänge enthalten sind
Lektorat und SatzRechtschreibung, Gestaltung der Seiten, BildplatzierungOb der Satz im Preis enthalten ist
Fotos und BildrechteRechte an Fotos, gegebenenfalls Einwilligungen abgebildeter PersonenWer die Rechte klärt und wer haftet (siehe unten)
Druck und ExemplareAuflage, Bindung, VersandOb Druck zum Angebot gehört oder separat anfällt
NutzungsrechteWofür Sie den Text nutzen dürfen: nur privat oder auch veröffentlichenWelche Nutzungsarten der Vertrag nennt 11

Eigene Zusammenstellung, keine Preise. Die Vergütung selbst regelt der Vertrag.

Das Gesetz kennt dazu zwei Regeln, die für Ihr Budget wichtig sind. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so gilt bei Fehlen einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart 3. Unsere Einschätzung: Das klingt beruhigend, ist aber ein Streitrisiko: Was „üblich“ ist, steht nicht im Gesetz. Besser ist ein schriftlich vereinbarter Preis. Und: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten 3. Sie dürfen also ein Angebot einholen, ohne dafür zu zahlen, sollten aber vorher fragen, ob es kostenlos ist.

Zahlungen in Raten sind möglich, aber an Leistung geknüpft. Der Unternehmer kann eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen; sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern 4. Vereinbaren Sie deshalb Zahlungen zu klaren Meilensteinen, etwa nach Abgabe des Entwurfs.

Was gehört in den Vertrag?

Das Gesetz beschreibt den Werkvertrag so: Der Unternehmer ist zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung 2. Ob ein konkreter Vertrag über eine Biografie darunter fällt, hängt vom Vertrag ab; das beurteilen wir hier nicht. Sicher ist nur: Je genauer das „versprochene Werk“ beschrieben ist (Umfang, Aufbau, Fristen, Zahl der Korrekturen), desto weniger Streit entsteht später.

Vertragspunkte und ihr Bezug im Gesetz
PunktWas das Gesetz sagtQuelle
Kündigung durch SieDer Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Der Unternehmer behält Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber Ersparnisse anrechnen lassen; vermutet werden 5 % auf den noch nicht erbrachten Teil.§ 648 BGB 6
AbnahmeWegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Bei Verbrauchern gilt ein Werk nur dann als abgenommen, wenn der Unternehmer auf die Folgen hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.§ 640 BGB 5
WiderrufBei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu; die Frist beträgt 14 Tage. Ausnahmen regelt § 312g Abs. 2 BGB.§§ 312g, 355 BGB 7,8
AbschlägeZahlungen nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistung; bei Mängeln kann ein angemessener Teil verweigert werden.§ 632a BGB 4
PreisFehlt die Preisabrede, gilt die übliche Vergütung.§ 632 BGB 3

Wörtlich oder sinngemäß aus den Gesetzestexten; keine Rechtsberatung. Ob ein Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, beantwortet die Tabelle nicht.

Ein Rechenbeispiel macht die Kündigungsregel greifbar. Die Zahlen sind frei gewählt und kein Marktpreis: Angenommen, die vereinbarte Vergütung beträgt 1.000 Euro und der noch nicht erbrachte Teil macht 600 Euro aus. Dann vermutet das Gesetz einen Anspruch von 5 % auf diesen Teil, also 600 mal 0,05 gleich 30 Euro 6. Der Unternehmer muss sich außerdem anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung erspart oder anderweitig verdient 6; der tatsächliche Betrag kann also abweichen. Das Beispiel zeigt nur das Rechenprinzip.

Wem gehört der Text?

Urheber ist der Schöpfer des Werkes 9. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, abgesehen vom Erbfall und von der Erbauseinandersetzung 10. Zulässig ist dagegen die Einräumung von Nutzungsrechten 10. Nach dem Wortlaut von § 7 und § 29 UrhG werden Sie nicht „Urheber“, indem Sie bezahlen; Sie können Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Welche, entscheidet der Vertrag: Ein Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden 11.

Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten sich das Recht erstreckt 11. Wer den Text später auch veröffentlichen, in einem anderen Format drucken oder kürzen lassen möchte, sollte das deshalb ausdrücklich festhalten. Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf außerdem das Werk, dessen Titel oder die Urheberbezeichnung nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist 13.

Auch die Namensnennung ist Sache des Urhebers: Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung verwendet wird 12. Wollen Sie das Buch ohne den Namen der Autorin oder des Autors in der Titelei, muss das vereinbart sein.

Was gilt für Fotos, Namen und andere Beteiligte?

Eine Lebensgeschichte handelt nie nur von einem Menschen. wb-web weist darauf hin, dass beim Schreiben über eine Person immer auch über weitere Personen geschrieben wird, was deren Rechte berührt 1. Bei Fotos gilt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden 14. Klären Sie mit dem Anbieter, wer die Einwilligungen einholt, und geben Sie nur Fotos weiter, deren Herkunft Sie kennen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nennt als Rechte betroffener Personen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch 15. Fragen Sie vor der Beauftragung, wie der Anbieter mit Ihren Unterlagen, Aufnahmen und Fotos umgeht und was nach Abschluss mit ihnen geschieht. Mehr zur Weitergabe von Familienerinnerungen steht in Erinnerungen und Datenschutz.

Muss ein gedrucktes Buch an die Nationalbibliothek?

Die Deutsche Nationalbibliothek schreibt, dass alle in Deutschland erscheinenden Veröffentlichungen der Ablieferungspflicht unterliegen und dass es unerheblich ist, ob das Medienwerk im Verlag erscheint, privat verlegt wird oder eine ISBN besitzt; Ausnahmen stehen in der Pflichtablieferungsverordnung 16. Dort heißt es unter anderem, dass Medienwerke nicht abzuliefern sind, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erscheinen; diese Einschränkung gilt nicht für Medienwerke, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden 17. Ob Ihr Buch betroffen ist, hängt von Auflage und Art der Verbreitung ab. Die Einzelheiten und die Frage, wie Familienexemplare einzuordnen sind, behandelt der Ratgeber Erinnerungsbuch gestalten. Klären Sie mit dem Anbieter, wer sich darum kümmert.

Selbst schreiben oder schreiben lassen?

Die Entscheidung hängt weniger vom Geld ab als davon, was Sie von dem Text erwarten. Wer vor allem die eigene Stimme bewahren möchte, schreibt besser selbst, auch unvollkommen. Wer viel Material, aber wenig Zeit hat, kann den Ablauf an eine Autorin oder einen Autor geben, muss dann aber Gespräche, Korrekturen und Rechtefragen begleiten. Eine Zwischenlösung ist es, einzelne Schritte zu beauftragen, etwa Lektorat oder Satz. Auch neue Werkzeuge gehören zur Auswahl; was sie leisten und worauf Sie achten sollten, steht im Ratgeber Lebensgeschichte mit KI schreiben.

  • Fragen Sie nach einer schriftlichen Leistungsbeschreibung: Umfang, Zahl der Gespräche, Zahl der Korrekturdurchgänge.
  • Vereinbaren Sie Zahlungen zu Meilensteinen statt alles im Voraus 4.
  • Halten Sie fest, welche Nutzungsrechte Sie erhalten und ob der Name der Autorin oder des Autors genannt wird 11,12.
  • Klären Sie, wer Bildrechte und Einwilligungen abgebildeter Personen übernimmt 14.
  • Fragen Sie, was mit Ihren Unterlagen, Aufnahmen und Fotos nach dem Auftrag geschieht 15.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Biografie schreiben zu lassen?

Das legt der Vertrag fest. Wir nennen keine Honorare, weil uns dazu keine unabhängige Quelle vorliegt. Ist die Höhe nicht bestimmt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart 3. Lassen Sie sich ein Angebot mit Leistungsbeschreibung geben.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Beim Werkvertrag kann der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen; der Unternehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen und muss sich Ersparnisse anrechnen lassen, vermutet werden 5 % auf den noch nicht erbrachten Teil 6. Ob Ihr Vertrag ein Werkvertrag ist, hängt vom Vertrag ab.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, die Frist beträgt 14 Tage 7,8. Ausnahmen regelt § 312g Abs. 2 BGB; ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Wer hat die Rechte am Text?

Urheber ist der Schöpfer des Werkes 9. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, aber Nutzungsrechte können eingeräumt werden 10. Was Sie nutzen dürfen, steht im Vertrag 11.

Muss der Name der Autorin im Buch stehen?

Der Urheber kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird und welche Bezeichnung verwendet wird 12. Wenn Sie etwas anderes möchten, vereinbaren Sie es im Vertrag.

Darf ich Fotos von Verwandten in das Buch aufnehmen?

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden 14. Nach dem Tod gilt die Einwilligungspflicht gegenüber den Angehörigen bis zum Ablauf von 10 Jahren 14. Klären Sie das vor dem Druck.

Muss ich ein Pflichtexemplar abgeben?

Das hängt von Auflage und Verbreitung ab. Unter 25 Exemplaren entfällt die Ablieferung grundsätzlich, nicht aber bei einzeln auf Anforderung verbreiteten Werken 17. Mehr dazu in Erinnerungsbuch gestalten.

Muss ich für ein Angebot zahlen?

Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten 3. Fragen Sie trotzdem vorher, ob das Angebot kostenlos ist.

Quellen

  1. Lebensgeschichte aufschreiben (Handlungsanleitung), wb-web, ein Projekt des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  2. § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. § 632 BGB, Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. § 632a BGB, Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. § 640 BGB, Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  6. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  7. § 312g BGB, Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  8. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  9. § 7 UrhG, Urheber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  10. § 29 UrhG, Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  11. § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  12. § 13 UrhG, Anerkennung der Urheberschaft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  13. § 39 UrhG, Änderungen des Werkes, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  14. § 22 KUG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  15. Meine Rechte: die Betroffenenrechte, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  16. Sammlung körperlicher Medienwerke, Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  17. § 4 PflAV, Einschränkung der Ablieferungspflicht für bestimmte Gattungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026

Je nach Land

Lesen Sie diese Seite aus der Schweiz?

Diese Seite behandelt Erinnerungen, Aufnahmen und Archive in Deutschland. Hier finden Sie die offiziellen Regeln und Anlaufstellen für Ihr Land, mit Quelle und Stand der Abfrage.

In der Schweiz

Urheberrecht

  • Schutz eines Werks ab Schöpfung. Nach Schweizer Recht ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist (Art. 29 URG). Eine geschriebene oder aufgenommene Lebensgeschichte kann deshalb betroffen sein, nach den Voraussetzungen des Gesetzes.1

Persönlichkeitsrecht und Bild

  • Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB). Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht unter anderem durch Einwilligung des Verletzten, ein überwiegendes Interesse oder Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 28 ZGB). Eine Lebensgeschichte, die von Angehörigen oder Dritten handelt, kann betroffen sein.2

Aufnahmen von Gesprächen

  • Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen (Art. 179ter StGB). Nach Art. 179ter StGB wird auf Antrag bestraft, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt. Bei einem aufgezeichneten Gespräch mit einem Angehörigen ist es am sichersten, vorher die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.3

Datenschutz

  • Auskunftsrecht (Art. 25 DSG). Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Art. 25 DSG). Laut EDÖB ist die Auskunft grundsätzlich kostenlos und erfolgt in der Regel innert 30 Tagen.4, 5

Pflichtexemplare und Sammlungen

  • Auftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek. Das Nationalbibliotheksgesetz beauftragt die Nationalbibliothek, gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erschliessen, zu erhalten und zu vermitteln (Art. 2 NBibG).6

Öffentliche Archive

  • Bundesarchiv : Schutzfrist von 30 Jahren. Das Archivgut des Bundes steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer Schutzfrist von 30 Jahren unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung, unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen (Art. 9 BGA).7

Alles für die Schweiz

Offizielle Quellen

  1. 1. Urheberrechtsgesetz (URG) Stand 19. Oktober 2026
  2. 2. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Stand 19. Oktober 2026
  3. 3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) Stand 19. Oktober 2026
  4. 4. Datenschutzgesetz (DSG) Stand 19. Oktober 2026
  5. 5. EDÖB, Meine Rechte kennen und durchsetzen Stand 19. Oktober 2026
  6. 6. Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) Stand 19. Oktober 2026
  7. 7. Archivierungsgesetz (BGA) Stand 19. Oktober 2026

Diese Informationen ersetzen nicht den Rat einer medizinischen Fachperson. Chutex-Produkte sind keine Medizinprodukte; Elder ist eine persönliche Schutzausrüstung.

© CHUTEX SAS, Lyon, Frankreich. Redaktionelle Inhalte, keine Werbung für Arzneimittel.