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Selbstständig im Alter

Sturz im Alter: Was tun, wenn jemand gestürzt ist?

Bleiben Sie nach einem Sturz zunächst ruhig, atmen Sie durch und bewegen Sie Arme und Beine langsam, um Schmerzen oder Verletzungen zu prüfen 1. Bei Bewusstlosigkeit, wiederholtem Erbrechen, zunehmenden Kopfschmerzen oder Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung wählen Sie die 112 2,3. Auch ohne Verletzung gehört ein Sturz in die Hausarztpraxis 4.

Das Wichtigste in Zahlen

  • Bei einer Kopfverletzung gilt im Zweifel: besser nicht abwarten, sondern die 112 wählen (IQWiG). 2
  • Wer allein ist und sein Telefon erreichen kann, ruft laut BIÖG die 112 an. 1
  • Besonders riskant ist laut DAK langes Liegen nach einem Sturz. 4
  • Ab 80 Jahren sind 33,5 % der Menschen innerhalb eines Jahres gestürzt (65 bis 79 Jahre: 19,2 %; RKI 2022, Selbstangaben). 5

Die ersten Minuten: Ruhe bewahren und prüfen

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) empfiehlt für den Moment unmittelbar nach dem Sturz, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Atmen Sie ruhig und tief durch und bewegen Sie langsam Arme und Beine, um zu überprüfen, ob Sie Schmerzen haben und sich verletzt haben 1.

Die Hinweise stammen von BIÖG, IQWiG (gesundheitsinformation.de), Techniker Krankenkasse und DAK. Sie ersetzen keinen Erste-Hilfe-Kurs und keine ärztliche Beurteilung. Bei Unsicherheit gilt: lieber einmal zu viel Hilfe holen, im Zweifel die 112.

Wann Sie die 112 wählen

Bei Schmerzen nach dem Sturz stehen Sie nicht auf, sondern rufen Hilfe. Wie schwer eine Verletzung ist, lässt sich von außen nicht immer erkennen. Bei Kopfverletzungen gilt laut IQWiG: Im Zweifel besser nicht abwarten, sondern den Notruf 112 wählen 2. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Situationen die Quellen nennen:

Wann Sie nach einem Sturz die 112 wählen
SituationWas die Quellen empfehlen
BewusstlosigkeitNotruf 112. Atmet die Person noch, am besten in die stabile Seitenlage bringen und die Atmung regelmäßig kontrollieren; atmet sie nicht mehr, ist eine sofortige Wiederbelebung sehr wichtig 2.
Kopfverletzung mit WarnzeichenSofort 112 bei Gedächtnisstörungen, anhaltenden und stärker werdenden Kopfschmerzen, wiederholtem Erbrechen, starker Müdigkeit oder Benommenheit, unklarem Sprechen oder Sehen, ungewöhnlichem Verhalten, unterschiedlich großen Pupillen, Krampfanfällen, Blutung oder Flüssigkeit aus Ohr oder Nase und stark blutenden Kopfwunden 2.
Verdacht auf WirbelsäulenverletzungNotruf wählen und sich oder die betroffene Person bis zur Ankunft des Rettungsdienstes möglichst wenig bewegen 3.
Lähmungen oder Kontrollverlust über Blase oder Darm zusammen mit RückenschmerzenRettungsdienst umgehend verständigen (112) 3.
Allein am Boden, Telefon in ReichweiteWenn Sie Ihr Telefon erreichen können, rufen Sie die 112 an; ein vorhandenes Hausnotrufsystem können Sie zusätzlich nutzen 1.
Plötzlich starke Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindel, Lähmungen oder Taubheit bei Einnahme von GerinnungshemmernWie bei einem Schlaganfall sofort die 112 wählen 6. Nennen Sie dem Rettungsdienst, dass Sie Gerinnungshemmer nehmen, und zeigen Sie den Medikamentenpass 6. Lassen Sie jede Kopfverletzung ärztlich untersuchen 2.

Quellen: BIÖG, IQWiG (gesundheitsinformation.de), Techniker Krankenkasse. Die Liste ist nicht vollständig; bei jedem Zweifel die 112 wählen.

Wer Gerinnungshemmer (Blutverdünner) nimmt, sollte laut IQWiG am besten einen Medikamentenpass mit sich führen. Darin stehen Erkrankung, Dosierung und zuständige Ärztin oder zuständiger Arzt, sodass im Notfall sofort ersichtlich ist, ob Blutverdünner eingenommen werden 6. Sagen Sie dem Rettungsdienst und der Ärztin oder dem Arzt in jedem Fall, welche Medikamente Sie nehmen.

Allein wieder aufstehen: Schritt für Schritt

Wenn Sie keine Schmerzen haben und sich nicht verletzt fühlen, können Sie versuchen aufzustehen. Das BIÖG beschreibt dafür einen Ablauf in mehreren Schritten 1:

  1. In den Vierfüßlerstand kommen. Krabbeln Sie auf Händen und Knien zu einem stabilen Gegenstand, zum Beispiel einem Stuhl oder Bett 1.
  2. Abstützen. Stützen Sie sich mit der Hand auf dem Gegenstand ab 1.
  3. Ein Bein aufstellen. Stellen Sie einen Fuß flach auf den Boden 1.
  4. Hochdrücken. Lehnen Sie sich nach vorne, drücken Sie sich mit Hand und Fuß nach oben und stellen Sie den anderen Fuß ebenfalls auf 1.
  5. Aufrichten und setzen. Richten Sie sich aus der hockenden Position langsam auf und setzen Sie sich auf ein nahestehendes Möbelstück 1.
  6. Ausruhen und prüfen. Bleiben Sie eine Weile sitzen und ruhen Sie sich aus, bevor Sie aufstehen. Prüfen Sie erneut, ob Sie sich verletzt haben 1.
Aufstehen nach einem Sturz in vier EtappenVier nummerierte Etappen: Vierfüßlerstand, Abstützen an einem stabilen Möbelstück, ein Bein aufstellen und hochdrücken, auf ein Möbelstück setzen und ausruhen.1Krabbelnzu Stuhl oder Bett2AbstützenHand auf denGegenstand3HochdrückenFuß flach, Hand undFuß4Setzenausruhen, erneutprüfen
Kurzfassung des Ablaufs nach dem BIÖG. Eigene Darstellung; bei Schmerzen oder Verletzung nicht aufstehen, sondern Hilfe rufen.

Bei Schmerzen oder Zweifeln, ob etwas verletzt ist: Stehen Sie nicht auf, sondern rufen Sie Hilfe, wie unten beschrieben. Das gilt besonders bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung 3.

Hilfe holen: allein oder mit anderen im Haushalt

Wenn Sie nicht allein sind

Machen Sie durch Rufen oder Klopfen auf den Boden oder gegen eine Wand auf sich aufmerksam und warten Sie, bis eine Person aus Ihrem Haushalt zu Ihnen kommt. Wenn Sie keine Schmerzen haben, stehen Sie mit Unterstützung langsam auf. Falls Sie Schmerzen haben, rufen Sie gemeinsam weitere Hilfe 1.

Wenn Sie allein sind

  • Wenn Sie Ihr Telefon erreichen können, rufen Sie die 112 an 1.
  • Nutzen Sie zusätzlich Ihr Hausnotrufsystem, falls Sie eines haben 1.
  • Rufen Sie um Hilfe, falls Nachbarinnen oder Nachbarn in der Nähe sind. Beachten Sie: Ein „Hallo“ wird oft nicht als Hilferuf erkannt 1.
  • Klopfen Sie auf den Boden oder gegen eine Wand 1.

Wenn Sie nicht aufstehen können: warm bleiben und in Bewegung

Lässt sich das Aufstehen nicht bewältigen, gibt das BIÖG Hinweise, wie die Wartezeit überbrückt wird 1:

  • Liegen Sie auf einem kalten oder harten Boden, versuchen Sie zu einem weicheren Untergrund zu krabbeln oder zu robben.
  • Bedecken Sie sich mit einer Decke, Handtüchern oder einem anderen warmen Kleidungsstück, das Sie erreichen können.
  • Bleiben Sie nach Möglichkeit in Bewegung: Spannen Sie Arm- und Beinmuskeln an und rollen Sie von einer Seite auf die andere, wenn Sie dies können.

Der Hintergrund: Besonders riskant ist laut DAK langes Liegen nach einem Sturz, deshalb gilt: Hilfe rufen, statt abzuwarten 4. Eine Zeitgrenze, bis zu der Liegen unbedenklich ist, nennen die ausgewerteten Quellen nicht.

Wenn Sie eine gestürzte Person finden

Sprechen Sie die Person an und prüfen Sie, ob sie bei Bewusstsein ist. So beschreibt es Gesundheitsinformation.de des IQWiG für Kopfverletzungen 2. Wenn die Person wach und ansprechbar ist, empfiehlt das Portal unter anderem 2:

  • für Ruhe in der Umgebung sorgen und beruhigen;
  • beobachten, ob sich der Zustand verändert, etwa Bewusstsein oder Atmung;
  • die Person mit Decken oder Kleidungsstücken warm halten;
  • blutende Kopfwunden möglichst steril mit einem Druckverband verbinden;
  • die Person nicht allein lassen.

Die Person sollte sich auch bei zunächst harmlos erscheinender Kopfverletzung ärztlich untersuchen lassen, besonders wenn Kopfschmerzen, Benommenheit oder Schwindel nicht nach kurzer Zeit abklingen oder sich verschlechtern 2. Ob jemand beim Aufstehen unterstützt werden darf, hängt von der Lage ab: Das BIÖG nennt Unterstützung beim langsamen Aufstehen nur für den Fall ohne Schmerzen 1. Bei Schmerzen rufen Sie gemeinsam weitere Hilfe 1. Wie Angehörige vorbeugend helfen können, beschreibt das BIÖG auf einer eigenen Seite; es empfiehlt dort auch, gemeinsam einen Ablauf für den Sturzfall durchzugehen und das Aufstehen vom Boden zu üben 8.

Nach dem Sturz: Ursachen klären und die Angst ernst nehmen

Nach einem Sturz sollten Sie auch ohne sichtbare Verletzung ärztlich abklären lassen, warum es dazu kam. Dahinter können laut DAK Kreislaufprobleme, Medikamentennebenwirkungen oder Infektionen stecken 4. Das BIÖG rät ebenfalls, die Hausarztpraxis über Stürze zu informieren, damit gemeinsam mögliche Ursachen festgestellt und Maßnahmen gegen weitere Stürze ergriffen werden 7.

Seelische Folgen sind häufig. Aus der Sorge zu stürzen kann eine schwerwiegende Angst werden; sie ist oft mit einem vorausgegangenen Sturz verknüpft 7. Das BIÖG empfiehlt, bei Ängsten die Hausarztpraxis anzusprechen 7. Das Robert Koch-Institut (RKI) nennt Sturzangst ausdrücklich als mögliche Folge, die ihrerseits körperliche Aktivität und soziale Kontakte einschränken kann 5.

Wie häufig Stürze sind, zeigt das RKI: 2022 waren 23,8 % der Menschen ab 65 Jahren mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten gestürzt, 9,9 % mehrmals 5. Ein Sturz ist also kein Einzelfall, aber ein Anlass, die Ursachen anzuschauen. Welche Maßnahmen das Risiko senken, steht im Ratgeber Sturzprävention im Alter; wie Sie Ihr Risiko einschätzen, im Ratgeber Sturzrisiko erkennen.

Wann zum Arzt

Lassen Sie sich ärztlich untersuchen,

  • nach jedem Sturz, auch wenn keine Verletzung sichtbar ist, damit die Ursache geklärt wird (Kreislauf, Medikamente, Infekte) 4;
  • nach jeder Kopfverletzung, auch wenn sie zunächst harmlos wirkt, und sofort über die 112, wenn Warnzeichen wie Bewusstlosigkeit, wiederholtes Erbrechen oder zunehmende Kopfschmerzen auftreten 2;
  • bei Schmerzen nach dem Sturz: Rufen Sie in diesem Fall weitere Hilfe, statt allein aufzustehen 1;
  • wenn Sie Gerinnungshemmer nehmen und sich Ihr Befinden nach dem Sturz verändert: Nennen Sie Ihre Medikamente und zeigen Sie den Medikamentenpass 6;
  • wenn Sie nach dem Sturz Angst haben, sich zu bewegen: Die Hausarztpraxis kann Physiotherapie oder psychologische Unterstützung ansprechen 7.

Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie in Deutschland die 112. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Rechner zum Thema

  • Sturzrisiko einschätzen Fragebogen zur Orientierung, im Browser und ohne Datenübertragung; ersetzt keine Untersuchung.

Häufige Fragen

Was soll ich sofort nach einem Sturz tun?

Ruhig bleiben, tief durchatmen und Arme und Beine langsam bewegen, um Schmerzen oder Verletzungen zu prüfen. Sind Sie nicht allein, rufen Sie um Hilfe; allein rufen Sie bei erreichbarem Telefon die 112 an; ein vorhandenes Hausnotrufsystem nutzen Sie zusätzlich 1.

Wann ist ein Sturz ein Notfall?

Bei Bewusstlosigkeit, Warnzeichen nach Kopfverletzung (zum Beispiel wiederholtes Erbrechen oder zunehmende Kopfschmerzen), Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung oder Lähmungen wählen Sie die 112 2,3. Im Zweifel besser nicht abwarten 2.

Wie komme ich allein wieder hoch?

Wenn Sie keine Schmerzen haben: in den Vierfüßlerstand kommen, zu einem stabilen Gegenstand krabbeln, ein Bein aufstellen, sich mit Hand und Fuß hochdrücken, auf ein Möbelstück setzen und ausruhen 1. Bei Schmerzen nicht aufstehen, sondern Hilfe rufen.

Was tun, wenn ich nicht aufstehen kann?

Auf sich aufmerksam machen, zu einem weicheren Untergrund robben, warm zudecken und möglichst in Bewegung bleiben, indem Sie Muskeln anspannen und von einer Seite auf die andere rollen 1.

Muss ich nach einem Sturz ohne Verletzung zum Arzt?

Ja, empfiehlt die DAK: Nach einem Sturz sollten Sie auch ohne sichtbare Verletzung ärztlich abklären lassen, warum es dazu kam 4. Auch das BIÖG rät, Stürze der Hausarztpraxis zu melden 7.

Was ist bei einem Sturz unter Blutverdünnern zu beachten?

Nennen Sie dem Rettungsdienst und der Ärztin oder dem Arzt, dass Sie Gerinnungshemmer nehmen, und zeigen Sie den Medikamentenpass 6. Bei plötzlich starken Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schwindel, Lähmungen oder Taubheit wählen Sie wie bei einem Schlaganfall sofort die 112 6. Lassen Sie jede Kopfverletzung ärztlich untersuchen 2.

Ruft die Airbag-Weste Elder Hilfe?

Nein. Elder mindert bei einem erkannten Sturz die Aufprallkraft, ruft aber keinen Notruf und ersetzt keinen Hausnotruf. In Deutschland wählen Sie im Notfall die 112; Hausnotruf und 112 stehen nebeneinander, die Weste ersetzt keines von beiden.

Wie gehe ich mit der Angst vor dem nächsten Sturz um?

Sprechen Sie sie bei der Hausarztpraxis an. Das BIÖG nennt physiotherapeutische oder psychologische Behandlungen und ein gezieltes Gleichgewichts- und Krafttraining als Möglichkeiten 7.

Quellen

  1. Erste Hilfe nach einem Sturz, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Portal Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  2. Erste Hilfe bei einer Kopfverletzung, Gesundheitsinformation.de, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  3. Wirbelbruch (Wirbelkörperfraktur), Techniker Krankenkasse (TK). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  4. Sturzprophylaxe im Alter, DAK-Gesundheit, aktualisiert am 01.10.2026. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  5. Stürze (ab 65 Jahre), GBE-Indikator, Robert Koch-Institut, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Stand 20.11.2024. Abgerufen am 16. Oktober 2026. Selbstangaben.
  6. Gerinnungshemmer: Wie kann ich Blutungen vorbeugen?, Gesundheitsinformation.de (IQWiG). Abgerufen am 16. Oktober 2026
  7. Wie Sie Sturzrisiken vorbeugen können, BIÖG, Portal Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  8. Was Sie als Angehörige tun können, BIÖG, Portal Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 16. Oktober 2026
  9. 116117: Medizinische Hilfe, wenn die Arztpraxen zu sind, Kassenärztliche Bundesvereinigung, 116117.de. Abgerufen am 16. Oktober 2026