Das Wichtigste in Zahlen
- 34,4 % der Menschen ab 65 Jahren wohnen allein, bei den mindestens 85-Jährigen 55,8 % (Mikrozensus 2025). 1
- 23,8 % der Menschen ab 65 Jahren stürzten 2022 mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten; ab 80 Jahren 33,5 %, zwischen 65 und 79 Jahren 19,2 %. 2
- 26 % weniger Stürze: So viel bringen Maßnahmen gegen Gefahrenstellen im Haus laut einer Cochrane-Übersicht (14 Studien) wahrscheinlich im Durchschnitt, 38 % bei Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko; ohne Auswahl nach Sturzrisiko fand sich kein Hinweis auf weniger Stürze. 9
- Mindestens 2-mal, besser 3-mal pro Woche: So oft empfiehlt das BIÖG, Kraft und Gleichgewicht zu trainieren. 7
Wie viele ältere Menschen wohnen allein, und gibt es eine Altersgrenze?
Nach Erstergebnissen des Mikrozensus wohnte 2025 gut jede dritte Person ab 65 Jahren (34,4 %) allein, bei den mindestens 85-Jährigen war es mehr als jede zweite (55,8 %) 1. Die Zahlen beziehen sich auf private Haushalte; als alleinlebend zählt, wer in einem Einpersonenhaushalt lebt, unabhängig vom Familienstand 1.
Eine Altersgrenze, ab der man nicht mehr allein wohnen sollte, nennen weder Destatis noch RKI, BIÖG oder Barmer. Entscheidend ist, was das Sturzrisiko bestimmt: Das Robert Koch-Institut nennt als bekannte Risikofaktoren für Stürze unter anderem das Alter, mehrere Erkrankungen gleichzeitig, die Einnahme von fünf oder mehr Medikamenten sowie Einschränkungen von Beweglichkeit und Sehvermögen 2. Barmer und die Aktion DAS SICHERE HAUS ergänzen, dass Sturzangst und fehlende Mobilität das Risiko zusätzlich erhöhen 3.
Wer allein wohnt, muss sich nach einem Sturz selbst bemerkbar machen. Das BIÖG weist darauf hin, dass ein „Hallo“ oftmals nicht als Hilferuf erkannt wird 5. Die DAK nennt langes Liegen nach einem Sturz besonders riskant 11. Das ist der Grund, warum zwei Dinge zusammengehören: Stürze unwahrscheinlicher machen und wissen, was danach zu tun ist.
Wo in der Wohnung passieren Stürze? Ein Rundgang
Die meisten häuslichen Unfälle passieren laut der Broschüre von Aktion DAS SICHERE HAUS und GDV in der Küche, im Bad, im Treppenhaus oder im Flur, unabhängig davon, wie man wohnt 3. Zudem sinkt nach Jahrzehnten im eigenen Zuhause das Bewusstsein für die dort lauernden Gefahren 3. Ein Rundgang mit frischem Blick lohnt sich also auch in einer vertrauten Wohnung. Die folgende Tabelle ordnet die Hinweise der Fachstellen nach Ort.
| Ort | Was die Fachstellen nennen | Quelle |
|---|---|---|
| Flur und Böden | Hochstehende Kanten von Matten, Teppichen und Läufern sind typische Stolperfallen; Antirutschmatten oder beidseitig haftende Klebebänder darunter anbringen. Böden frei von losen Teppichen und rutschigen Flächen halten (mehr dazu im Ratgeber Stolperfallen in der Wohnung). Taschen und Schuhe im Flur nahe der Wand abstellen. Kabel, die quer über den Boden verlaufen, vermeiden. | 3,4 |
| Treppe | Handläufe an beiden Seiten, rutschfeste Stufenbeläge, Bewegungsmelder oder Lichtschalter am Anfang und Ende der Treppe. Treppen sind keine Ablageflächen und sollen stets frei begehbar sein. | 3,4 |
| Bad | Anti-Rutschmatten in Wanne oder Dusche und Haltegriffe an den Seiten; nur Badvorleger mit rutschfester Unterseite; rutschhemmende Aufkleber auf Fliesen- oder Wannenböden. Als Maßnahme für mehr Barrierefreiheit nennt die Broschüre eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen. | 3,4 |
| Schlafzimmer, nachts | Unfälle passieren häufig, wenn man nachts oder am Morgen das Bett verlässt. Eine Lampe anlassen oder ein Licht direkt ans Bett stellen; bei Schwindelneigung vor dem Aufstehen kurz am Bettrand sitzen bleiben, bis der Kreislauf stabil ist. | 3,4 |
| Leiter, Küche, Haushalt | Immer eine geprüfte Trittleiter benutzen und sich niemals auf einen Stuhl stellen; Stühle, Tische oder Getränkekisten sind keine geeigneten Hilfsmittel. Bei Unwohlsein nicht auf die Leiter steigen. Verschüttete Flüssigkeiten sind eine Rutschgefahr. | 3,4 |
| Hauseingang und Garten | Auf unebene Wege und rutschige Oberflächen achten und die Wege frei halten; auf dem Weg zum Hauseingang und im Garten sind Handläufe und Pfosten hilfreich. Haustiere können zwischen die Beine geraten. | 4 |
Zusammenstellung aus den genannten Quellen. Sie ist keine vollständige Checkliste; eine Beratung vor Ort kann weitere Punkte ergeben.
Wie gutes Licht, Böden und Schuhe zusammenspielen, beschreibt auch der Ratgeber Sturzprävention im Alter; wie Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen, steht im Ratgeber Sturzrisiko erkennen. Was Studien zu Matten neben dem Bett sagen, steht im Ratgeber Sturzmatte.
Bringt eine Wohnungsanpassung etwas? Was die Studienlage zeigt
Die Cochrane-Übersicht von 2023 (22 Studien, 8.463 zu Hause lebende ältere Menschen) untersuchte mehrere Arten von Maßnahmen. Die folgenden Zahlen betreffen nur die Beseitigung von Gefahrenstellen im Haus (14 Studien, 5.830 Teilnehmende). Ergebnis: Diese Maßnahmen senken die Sturzrate insgesamt wahrscheinlich um 26 % (12 Studien). Bei Menschen, die wegen eines höheren Sturzrisikos ausgewählt wurden, betrug die Verringerung 38 % (9 Studien). Wurden Teilnehmende nicht nach Sturzrisiko ausgewählt, fand sich kein Hinweis auf weniger Stürze (6 Studien). Auf sturzbedingte Brüche haben diese Maßnahmen womöglich kaum oder keinen Einfluss (2 Studien) 9.
Das heißt: Die Verringerung zeigte sich, wenn die Teilnehmenden nach Sturzrisiko ausgewählt wurden. Wenn Sie gestürzt sind oder sich unsicher fühlen, ist das ein Anlass, Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zu informieren; das BIÖG rät dazu ausdrücklich 6.
Wer die Wohnung anpassen möchte, findet nach Angaben des BIÖG mehrere Anlaufstellen: In vielen Städten und Gemeinden gibt es eine städtische Wohnberatungsstelle; nach einem Sturz mit Verletzung können Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten beraten; manche Handwerksbetriebe haben sich auf barrierefreie Wohnraumanpassungen spezialisiert, was man bei der örtlichen Handwerkskammer erfährt 4. Die Kosten und mögliche Zuschüsse sind nicht Thema dieser Seite.
Was im Alltag zählt: Gewohnheiten, die Fachstellen nennen
Neben der Wohnung nennt das BIÖG Gewohnheiten, die das Sturzrisiko betreffen:
- Schuhe: bequeme, gut sitzende, geschlossene Schuhe mit festem Halt, niedrigem Absatz und rutschfester Sohle 6; zu Hause Hausschuhe mit rutschfester Sohle und flachem Absatz, bei Bedarf knöchelhoch 3.
- Sehen: die Augen regelmäßig von einer Augenärztin oder einem Augenarzt kontrollieren lassen 6.
- Medikamente: Manche Medikamente können Schwindel verursachen oder verstärken und so das Gleichgewicht beeinträchtigen 6. Sprechen Sie das bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt an.
- Aufstehen: vor dem Aufstehen oder Aufsetzen ein paar Übungen machen, um den Kreislauf in Schwung zu bringen 6.
- Hilfsmittel: die Hausärztin oder den Hausarzt auf Hilfsmittel wie Rollator oder Stock ansprechen und erwähnen, wenn man sich beim Aufstehen immer mit den Armen abstützen muss 4.
- Training: Kraft und Gleichgewicht mindestens zweimal, besser dreimal pro Woche trainieren 7; vor dem Beginn mit der Hausarztpraxis sprechen. Eine Cochrane-Übersicht zu Bewegungsprogrammen bei zu Hause lebenden älteren Menschen kommt auf eine um 23 % geringere Sturzrate 10; Übungen finden Sie im Ratgeber Gleichgewichtstraining für Senioren.
Auch die Sorge vor einem Sturz gehört dazu: Sie kann laut BIÖG zu einer schwerwiegenden Angst werden; wer Ängste hat, soll die Hausärztin oder den Hausarzt ansprechen 6.
Was tun, wenn Sie allein gestürzt sind?
Das BIÖG beschreibt eine Abfolge, die hier in Kürze steht 5:
- Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Bewegen Sie langsam Arme und Beine, um zu prüfen, ob Sie Schmerzen haben und verletzt sind.
- Wenn Sie allein sind, machen Sie auf sich aufmerksam: Wenn Sie Ihr Telefon erreichen können, rufen Sie die 112 an. Sind Nachbarinnen oder Nachbarn in der Nähe, rufen Sie um Hilfe und klopfen Sie auf den Boden oder gegen eine Wand.
- Wenn Sie nicht aufstehen können, halten Sie sich warm.
Das BIÖG knüpft den Anruf an eine Bedingung: Sie müssen Ihr Telefon erreichen können 5. Unsere Einordnung: Es lohnt sich deshalb, vorab zu überlegen, wo in der Wohnung das Telefon in Reichweite liegt. Für Angehörige nennt das BIÖG außerdem, auch Nachbarinnen und Nachbarn um Unterstützung zu bitten 8. Ein Telefon allein ersetzt keine Untersuchung: Nach einem Sturz sollte ärztlich abgeklärt werden, warum es dazu kam 11.
Wie Sie bei fehlenden Schmerzen vorsichtig wieder aufstehen und was bei Kopfverletzungen gilt, steht im Ratgeber Sturz im Alter: Was tun?. Bei einer Kopfverletzung gilt laut IQWiG im Zweifel: besser nicht abwarten, sondern den Notruf 112 wählen 12.
Was Angehörige tun können
Das BIÖG nennt für Angehörige mehrere Schritte 8:
- Sorgen offen ansprechen, auch Unsicherheit und wiederholte Stürze.
- Helfen, die Wohnung sicherer zu machen, zum Beispiel indem Stolperfallen entfernt werden.
- Gemeinsam einen Ablauf durchgehen, was zu tun ist, wenn ein Sturz eingetreten ist.
- Erreichbar sein für den Notfall, zum Beispiel mit einer Kurzwahl am Telefon.
- Angebote machen, Tätigkeiten mit erhöhtem Sturzrisiko zu übernehmen, etwa Gardinen aufhängen.
Wann zum Arzt?
Diese Seite ersetzt keine Untersuchung. Suchen Sie ärztlichen Rat,
- nach einem Sturz, auch ohne sichtbare Verletzung: Die DAK rät, abklären zu lassen, warum es dazu kam; Ursachen können Kreislaufprobleme, Nebenwirkungen von Medikamenten oder Infektionen sein 11;
- wenn Sie stürzen oder sich unsicher fühlen, und wenn Schwindel auftritt, der mit Medikamenten zusammenhängen könnte 6;
- wenn die Angst vor einem Sturz Sie im Alltag bestimmt 6;
- bei einer Kopfverletzung nach dem Sturz: Laut IQWiG im Zweifel nicht abwarten, sondern die 112 wählen 12; bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung ebenfalls den Notruf 13. Bei Lebensgefahr wählen Sie in Deutschland die 112; außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 14.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter sollte man nicht mehr allein wohnen?
Eine Altersgrenze nennen weder Destatis noch RKI, BIÖG oder Barmer. Statistisch ist das Alleinwohnen im Alter verbreitet: 34,4 % der Menschen ab 65 und 55,8 % ab 85 Jahren leben laut Destatis allein 1. Das RKI nennt Alter, mehrere Erkrankungen, viele Medikamente sowie Einschränkungen von Beweglichkeit und Sehvermögen als bekannte Risikofaktoren für Stürze 2.
Wie mache ich meine Wohnung sturzsicher?
Fachstellen nennen unter anderem gute Beleuchtung, lose Teppiche entfernen oder mit Antirutschmatten sichern, Handläufe an beiden Seiten der Treppe, Anti-Rutschmatten und Haltegriffe im Bad sowie eine geprüfte Trittleiter 3,4. Die Tabelle im Abschnitt „Ein Rundgang“ ordnet die Hinweise nach Ort.
Was zeigen Studien zur Wohnungsanpassung?
Eine Cochrane-Übersicht fand für Maßnahmen gegen Gefahrenstellen im Haus (14 Studien) wahrscheinlich 26 % weniger Stürze insgesamt und 38 % bei Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko; ohne Auswahl nach Sturzrisiko gab es keinen Hinweis auf weniger Stürze, und auf Brüche haben die Maßnahmen womöglich kaum Einfluss 9.
Wer berät bei der Anpassung der Wohnung?
Das BIÖG nennt städtische Wohnberatungsstellen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie Handwerksbetriebe mit Fortbildung zu barrierefreien Wohnraumanpassungen; Letztere erfährt man bei der örtlichen Handwerkskammer 4.
Was tue ich, wenn ich allein gestürzt bin?
Ruhig bleiben, langsam Arme und Beine bewegen, um Schmerzen zu prüfen. Wer sein Telefon erreichen kann, ruft die 112 an; sind Nachbarn in der Nähe, rufen und gegen den Boden oder eine Wand klopfen. Wer nicht aufstehen kann, hält sich warm 5.
Wie können Angehörige unterstützen?
Sorgen offen ansprechen, helfen, Stolperfallen zu entfernen, gemeinsam den Ablauf nach einem Sturz durchgehen, erreichbar sein (zum Beispiel per Kurzwahl) und Tätigkeiten mit Sturzrisiko übernehmen 8.
Welche Rolle spielt Training?
Das BIÖG empfiehlt, Kraft und Gleichgewicht mindestens zweimal, besser dreimal pro Woche zu trainieren 7. Eine Cochrane-Übersicht fand bei zu Hause lebenden älteren Menschen eine um 23 % geringere Sturzrate durch Bewegungsprogramme 10. Vor dem Beginn besprechen Sie das Training mit der Hausarztpraxis.
Verhindert eine Airbag-Weste Stürze?
Nein. Elder verhindert keine Stürze, sondern mindert nach Herstellerangabe die Aufprallkraft eines erkannten Sturzes. Studienergebnisse zu Elder liegen nicht vor. Einordnung im Vergleich: Sturzschutz im Alter.
Quellen
- 17,3 Millionen Menschen in Deutschland leben allein, Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. N041 vom 24. Juni 2026. Abgerufen am 19. Oktober 2026. Erstergebnisse des Mikrozensus, private Haushalte.
- Stürze (ab 65 Jahre), GBE-Indikator, Robert Koch-Institut (RKI), Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Abgerufen am 19. Oktober 2026. Stand 20.11.2024; Daten 2022.
- Zuhause sicher leben: Gefahren erkennen, Unfälle vermeiden, Aktion DAS SICHERE HAUS und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Broschüre in der Ausgabe der Barmer. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Wie Ihr zu Hause sturzsicher wird, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Erste Hilfe nach einem Sturz, BIÖG, Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Wie Sie Sturzrisiken vorbeugen können, BIÖG, Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Wie Sie Balance und Kraft trainieren können, BIÖG, Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Was Sie als Angehörige tun können, BIÖG, Gesund & aktiv älter werden. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Environmental interventions for preventing falls in older people living in the community, Clemson L et al., Cochrane Database of Systematic Reviews 2023. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Exercise for preventing falls in older people living in the community, Sherrington C et al., Cochrane Database of Systematic Reviews 2019. Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Sturzprophylaxe im Alter, DAK-Gesundheit. Abgerufen am 19. Oktober 2026. Stand 01.10.2026.
- Erste Hilfe bei einer Kopfverletzung, Gesundheitsinformation.de, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Wirbelbruch (Wirbelkörperfraktur), Techniker Krankenkasse (TK). Abgerufen am 19. Oktober 2026
- Wen anrufen: 116117 oder 112?, Kassenärztliche Bundesvereinigung, 116117.de. Abgerufen am 19. Oktober 2026